Gegenseite rückt KFB nicht raus!
- Kanzleihund
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Außer Klatsch und Tratsch wird der Direktor des Amtsgerichts auch nichts wissen, es werden schon lange keine Listen der zugelassenen Anwälte mehr bei den (Amts-)Gerichten geführt. Obliegt mittlerweile alles den Kammern, weshalb es doch auch die amtliche Liste der Bundesrechtsanwaltskammer gibt.Jupp03/11 hat geschrieben:Direktor des entsprechenden AG anrufen. Der weiß Bescheid. Geht am schnellsten.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
Kommt wohl auf die Größe des Gerichts an. Im übrigen ist der Amtsgerichtsdirektor einer der ersten, der von der Kammer usw. informiert wird.Kanzleihund hat geschrieben:Außer Klatsch und Tratsch wird der Direktor des Amtsgerichts auch nichts wissen, es werden schon lange keine Listen der zugelassenen Anwälte mehr bei den (Amts-)Gerichten geführt. Obliegt mittlerweile alles den Kammern, weshalb es doch auch die amtliche Liste der Bundesrechtsanwaltskammer gibt.Jupp03/11 hat geschrieben:Direktor des entsprechenden AG anrufen. Der weiß Bescheid. Geht am schnellsten.
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Nein kommt nicht auf die Größe des Gerichts an.
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Jedenfalls wird das Gericht, an dem der Anwalt seinen Sitz hat, sofort unterrichtet.
Hallo, schönen Feierabend an alle
wollte euch ja auf dem Laufenden halten! Ich habe ja die Gegenseite direkt angeschrieben. Diese hat sich nun bei uns gemeldt. Sie war ziemlich verwundert, dass ihr Rechtsanwalt "verschwunden" ist. Dass der sich aus dem Staub gemacht hat wusste sie vor unserem Schreiben gar nicht! Jedenfalls hat sie sich wohl auch durch das Gericht telefoniert und jemanden gefunden der möglicherweise in Kontakt mit ihrem alten Anwalt steht. Sie meldet sich am Montag bei uns und teilt mit, was sie rausbekommen hat. Aber was machen wir, wenn sie über die Person nicht an den Anwalt ran kommt????
Lg und einen schönen Feiertag![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
wollte euch ja auf dem Laufenden halten! Ich habe ja die Gegenseite direkt angeschrieben. Diese hat sich nun bei uns gemeldt. Sie war ziemlich verwundert, dass ihr Rechtsanwalt "verschwunden" ist. Dass der sich aus dem Staub gemacht hat wusste sie vor unserem Schreiben gar nicht! Jedenfalls hat sie sich wohl auch durch das Gericht telefoniert und jemanden gefunden der möglicherweise in Kontakt mit ihrem alten Anwalt steht. Sie meldet sich am Montag bei uns und teilt mit, was sie rausbekommen hat. Aber was machen wir, wenn sie über die Person nicht an den Anwalt ran kommt????
Lg und einen schönen Feiertag
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- Adora Belle
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Akte ablegen. Was soll denn passieren? Die Naturalpartei hat den KFB nicht, und hat ihre Kosten erhalten, und der untergetauchte Anwalt hat sicher anderes zu tun, als mal spaßeshalber eine bereits erfüllte Forderung zu vollstrecken.
- Kanzleihund
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dem früheren Anwalt meiner gegnerischen Partei wurde von dieser der Streit verkündet, unter der Adresse: JVA Görlitz. Sachen gibt es ![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
- Adelia
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Hey ich hänge mich hier mal heran.
Ich habe hier einen Fall auf dem Tisch liegen, der mir doch etwas den Kopf zerbricht. Wir haben hier den Fall, dass unsere Mandantschaft und mitteilte, dass die Forderungen beglichen wurden und wir den Gegner zur Herausgabe der Titel auffordern sollen.
Wir haben den Gegner dann aufgefordert, uns das AU sowie den KFB herauszugeben. Den KFB haben wir entwertet vom Anwalt erhalten, das AU nicht.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass der Mandant doch nur auf das AU gezahlt hat, jedoch nicht aus dem KFB. Jetzt hat die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert. Sie haben zur Zahlung der im AU genannten Kosten und der im KFB aufgefordert und eine Zahlung unserer Mandantschaft angegeben.
Jetzt schrieb uns der gegnerische Anwalt an, sollte unsere Mandantschaft nicht sofort zahlen, dass er die ZV einreicht. Meine Frage jetzt, er hat ja eigentlich keine wirksamen Titel mehr. Aus dem AU kann er ja nicht mehr vollstrecken und vom KFB haben wir ja entwertet in der Akte.
Kann der Gegner hier jetzt überhaupt noch wirklich vollstrecken? Was hat dieses "entwertet" auf einem Titel für eine genaue Wirkung?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Ich habe hier einen Fall auf dem Tisch liegen, der mir doch etwas den Kopf zerbricht. Wir haben hier den Fall, dass unsere Mandantschaft und mitteilte, dass die Forderungen beglichen wurden und wir den Gegner zur Herausgabe der Titel auffordern sollen.
Wir haben den Gegner dann aufgefordert, uns das AU sowie den KFB herauszugeben. Den KFB haben wir entwertet vom Anwalt erhalten, das AU nicht.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass der Mandant doch nur auf das AU gezahlt hat, jedoch nicht aus dem KFB. Jetzt hat die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert. Sie haben zur Zahlung der im AU genannten Kosten und der im KFB aufgefordert und eine Zahlung unserer Mandantschaft angegeben.
Jetzt schrieb uns der gegnerische Anwalt an, sollte unsere Mandantschaft nicht sofort zahlen, dass er die ZV einreicht. Meine Frage jetzt, er hat ja eigentlich keine wirksamen Titel mehr. Aus dem AU kann er ja nicht mehr vollstrecken und vom KFB haben wir ja entwertet in der Akte.
Kann der Gegner hier jetzt überhaupt noch wirklich vollstrecken? Was hat dieses "entwertet" auf einem Titel für eine genaue Wirkung?
Vielen Dank schonmal im Voraus.