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Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 13.05.2019, 14:12
von measure99
Bin im zweiten.

Tja nicht jede Kanzlei ist eine gute...

Aber vielen lieben Dank für die Hilfe.

Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 13.05.2019, 14:26
von Anahid
measure99 hat geschrieben:
13.05.2019, 14:12
Bin im zweiten.

Tja nicht jede Kanzlei ist eine gute...

Aber vielen lieben Dank für die Hilfe.
Das tut mir wirklich leid für Dich. Dann wünsche ich Dir Kraft und Durchhaltevermögen.

Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 02.08.2019, 09:37
von GVZ-Schickerin
Ich muss was zum vorläufigen Zahlungsverbot fragen.

Ich habe ein VZV zwecks Kontopfändung zustellen lassen. Dieses wurde am 18.07.19 zugestellt. Nun hat sich der Schuldner gemeldet und bat uns das Geld, was auf seinem Konto jetzt drauf ist, einzuziehen. Ich würde die Bank jetzt anschreiben und bitten, dass sie uns das Geld anweist und sobald es auf unserem Konto ist, dass wir das Konto ruhend stellen. Nun ist der Pfüb aber noch nicht zugestellt, weil eine Monierung erfolgte. Somit wird diese Zustellung ja noch dauern. Nun beziehe ich mich ja eher auf das VZV. Nun meine eigentliche Frage: Wenn ich die Bank anschreibe und bitte, dass sie das Geld auszahlen und das Konto wird dann ruhend gestellt, ist die Frage, ob ich ein vorläufiges Zahlungsverbot trotzdem hinterher schieben muss, denn der Pfüb wird am 18.08. vielleicht noch nicht zugestellt sein. Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

:thx

Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 02.08.2019, 09:42
von Anahid
Du kannst gar keine Auszahlung verlangen. Der Schuldner muss sich selbst an seine Bank wenden und von da die Auszahlung veranlassen. Sollte die Zahlung erfolgen, musst Du die Zustellung des PfÜB stoppen (Schadenminderungspflicht). Das war auch erst vor kurzem Thema hier im Forum. Wenn Du die Zahlung erhalten hast, warum solltest Du dann ein weiteres VZV zustellen lassen? Versteh ich grad ehrlich gesagt nicht. :kopfkratz

Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 02.08.2019, 09:50
von GVZ-Schickerin
Anahid hat geschrieben:
02.08.2019, 09:42
Du kannst gar keine Auszahlung verlangen. Der Schuldner muss sich selbst an seine Bank wenden und von da die Auszahlung veranlassen. Sollte die Zahlung erfolgen, musst Du die Zustellung des PfÜB stoppen (Schadenminderungspflicht). Das war auch erst vor kurzem Thema hier im Forum. Wenn Du die Zahlung erhalten hast, warum solltest Du dann ein weiteres VZV zustellen lassen? Versteh ich grad ehrlich gesagt nicht. :kopfkratz
Die Forderung ist dann ja nicht im Ganzen erledigt. Das Geld auf dem Konto sind ca. 4.000,00 Eur. Er will dann Raten zahlen ab 15.08.. Ob die kommen sehe ich bei dem noch nicht so. Der Pfüb lautet über 20.000,00 Euro.

Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 02.08.2019, 10:12
von Anahid
Danke, dass Du mich nicht dumm sterben lässt. Hätte mich auch gewundert, wenn es da nicht irgendwo ein Detail gegeben hätte, das jetzt aus dem Sachverhalt nicht ersichtlich war. ;)

Die andere Frage ist: Wenn Du doch eh nach Zahlung die Pfändung "ruhend stellen" willst, warum dann noch ein weiteres VZV übersenden? Das entfaltet doch eh keine Wirkung, wenn Du das Konto durch die Ruhendstellung freigibst.

Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 02.08.2019, 11:13
von GVZ-Schickerin
Der Pfüb wird dann ja trotzdem im Konto vermerkt, wenn er denn zugestellt ist und gleich als ruhend eingetragen, so denke ich zumindest. Hast Recht ein weiteres VZV macht da auch keinen Sinn. Aber da tat ich mich gerade halt schwer ;)