Pfändung Mietkaution

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butterflybabe
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#21

22.11.2007, 09:54

:zustimm Petramaus

DS ist der Vermieter, gegenüber diesen hat ja der Mieter seinen Anspruch.
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LuzZi
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#22

22.11.2007, 10:14

DS ist Vermieter, würde auch die Herausgabe des Sparbuches gleich mitpfänden, besser wäre das.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
steffiwe81
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#23

29.11.2007, 10:40

Aber muss ich bei einem Sparbuch dann nicht eine Kontopfändung machen. Allein die Herausgabe des Sparbuches bringt mich ja nicht zum Geld. Hab da auch irgendwas gelesen, dass, wenn ich mich an den Vermieter hinsichtlich Herausgabepfändung wenden will, ich einen Titel gegen den Vermieter brauche :wirr Ich blicke langsam gar nicht mehr durch... hab mir das irgendwie einfacher vorgestellt.
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petramaus
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#24

29.11.2007, 12:01

Hallo steffiwe81!
Du pfändest dann doch die Mietkaution inkl. die Herausgabe des Sparbuchs, auf dem die Kaution drauf ist. Drittschuldner ist der Vermieter.

Mietkaution wird erst bei Auszug dann fällig. Und dann kannst mit Vorlage des Sparbuch bei der Bank die Auszahlung verlangen.
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steffiwe81
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#25

29.11.2007, 13:08

Hallo petramaus
ich werde das demnächst mal versuchen und davon berichten. Bin mittlerweile der Meinung, dass ich zwar die Kaution beim Vermieter pfänden muss, aber die Herausgabe nicht mit im PÜ veranlassen kann. Ich denke hier muss eine gesonderte Pfändung gg. Vermieter auf Herausgabe erfolgen nach Erwirkung Herausgabetitel. Aber ich versuch das erstmal so.
Danke erstmal
Gast

#26

29.11.2007, 13:24

Wie gesagt. Kaution kann ja eh nur gepfändet werden, wenn der Vermieter (Drittschuldner) keine Ansprüche anmeldet. Und die meisten Mieter halten es ja eh so: 2 MM Kaution = 2 X keine Miete. :-)
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Summerof77
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#27

05.02.2008, 12:17

Mag mir mal jemand auf den Berg helfen:

Hab eine Kaution gepfändet, DS schrieb, wäre nicht gezahlt worden, hab dann Ergänzungs-EV beantragt. Schuldnerin schreibt jetzt, daß Mietkaution quasi solange gestundet wird, bis Schuldnerin das Geld dafür hat. Ist meine Pfändung jetzt noch beständig? Ich denke doch, oder? Denn der Anspruch des Vermieters besteht, meiner also auch, solange die Schuldnerin da wohnt. Oder hab ich dieses Recht nicht? :?
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Smilie
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#28

05.02.2008, 12:43

Bin auch der Meinung, dass der PfÜB seine Gültigkeit behält. Wenn mich nicht alles täuscht, dann müsste auch bei uns mit drinstehen, dass auch die zukünftigen Ansprüche gepfändet werden. Also wenn die Schuldnerin mal zahlen sollte, dann bekommst Du auch das Geld - vorausgesetzt, die Vermieterin macht keine Ansprüche geltend.
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Summerof77
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#29

05.02.2008, 14:19

Hab mich auch mal anderweitig durchgelesen, also: hab keine zukünftigen Ansprüche gepfändet und daher kann die Pfändung nicht durchstehen...leider. Trotzdem vielen Dank
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#30

05.02.2008, 16:42

Steht einfach im PfÜB nicht drin, dass auch künftige Ansprüche auf Auszahlun mitgepfändet werden sollen? Anspruch ist schließlich Anspruch. Die Schuldnerin könnte ja doch mal irgendwann die Kaution zahlen...
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