Haftbefehl wie lange gültig ?
... dies obwohl zuvor - also für mindestens fast ein Jahr - über einen anderen Gerichtsvollzieher Raten bezahlt worden sind? Ich dachte immer, dass wenn der Haftbefehl älter als ein Jahr ist, zuvor nochmals ein Pfandlosprotokoll aktuellen Datums zur Weiterverwendung des Haftbefehls vorliegen muss. Dann ist meine Annahme wohl falsch???
Hast du dir die übrigen Beiträge in diesem Thema auch durchgelesen?
Es passiert oft, dass aufgrund des Verhaftungsauftrags Raten an den GV gezahlt werden.
Es passiert oft, dass aufgrund des Verhaftungsauftrags Raten an den GV gezahlt werden.
Hallo Andreas,
jetzt hab ichs nochmal genau durchgelesen sorry....
Ich weiss nicht vielleicht möchte ich auch das glauben, was in meinem "Kopf" geistert: dann darf nach Ratenzahlung und dann nach Ausbleiben der Ratenzahlung (wenn mehr als 6 Monate nach Pfandlosprotokoll ergangen sind) ohne erneute Sachpfändung nicht mehr aus dem Haftbefehl vollstreckt werden?
Gruß
Ulrike
jetzt hab ichs nochmal genau durchgelesen sorry....
Ich weiss nicht vielleicht möchte ich auch das glauben, was in meinem "Kopf" geistert: dann darf nach Ratenzahlung und dann nach Ausbleiben der Ratenzahlung (wenn mehr als 6 Monate nach Pfandlosprotokoll ergangen sind) ohne erneute Sachpfändung nicht mehr aus dem Haftbefehl vollstreckt werden?
Gruß
Ulrike
Jupp03/11 hat geschrieben:Hast du dir die übrigen Beiträge in diesem Thema auch durchgelesen?
Es passiert oft, dass aufgrund des Verhaftungsauftrags Raten an den GV gezahlt werden.
... das stimmt und so ist des in meinem Falle auch gewesen ... der Haftbefehl ist ca. 14 Monate alt und wurde jetzt so "Knall auf Fall" ohne jedwelche vorherige Ankündigungung in Gebrauch genommen .....