Seite 3 von 24

Verfasst: 11.01.2008, 09:24
von Curry
Naja, in der Aufstellung sind jetzt 12 Gerichte drin. Das geht ja noch, wenn man da für jedes eine Nummer beantragt. Kostet das was? Ich glaube nicht.

Verfasst: 11.01.2008, 09:27
von StineP
Das wäre meine nächste Frage gewesen.

Und wie genau läuft denn das ab?? Ich stelle nen Antrag auf meine Kennziffer und gebe darin auch gleich meine Bankverbindung an...

Wie genau funktioniert denn das nachher?? Geb ich beim Auftrag (MB-Antrag) immer die Kennziffer im Programm ein und er übersendet das automatisch oder wie oder was? Muss dann gar nichts mehr zu Gericht?

Verfasst: 11.01.2008, 09:30
von Ciara
Du gibst die Kennziffer nur an und da sind ja deine ganzen DAten hinterlegt. Heißt, du brauchst deine ganzen Daten (Name, Anschrift etc.) nicht immer mehr angeben.

Schau mal hier http://www.schleswig-holstein.de/LGFL/D ... __nnn=true

Verfasst: 11.01.2008, 09:35
von Curry
Also ich gebe die jetzt (auf dem Formular) immer bei Prozessbevollmächtigten an, statt der Adresse etc., also nur die Nummer. Bei uns kann man die Kennziffern im Programm hinterlegen und das geht dann automatisch.

Hier hab ich z.B. ein Formular gefunden:

http://www.mahnverfahren.nrw.de/service/kezi/kezi.pdf

Verfasst: 11.01.2008, 09:57
von StineP
Das Anmeldeformular erstellt mir mein Programm allein.

Wenn Ihr nun sagt, dass ich nicht mehr die Prozessbevollmächtigten, sondern einfach nur die Kennnummer eingebe - WAS genau ist da mein Vorteil?? Ich meine, das Programm gibt meine Daten doch eh automatisch vor... *hmpf

Oder mach ich das gar nicht mehr mit meinem Programm?? Wie werden die Daten denn ans Gericht übertragen? Das meine ich eigentlich.

Wenn ich das eh alles bei mir im Programm eingeben muss und meine Daten (RA - Bankverbindung etc. ja grundsätzlich schon vorgegeben sind), dann muss es doch irgendeinen Vorteil für mich geben oder zumindest eine Änderung, der ich entnehmen kann, dass das einfacher und effektiver ist!?

Wenn ich in meinem Programm den MB ausfülle, wie geht es weiter???

Verfasst: 11.01.2008, 09:59
von Ciara
Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, willst du das ganze auf dem elektronischem Wege mache, richtig?

Dann brauchst du noch eine Signaturkarte, falls du noch keine hast.

Verfasst: 11.01.2008, 10:02
von Curry
Also ich arbeite ja momentan noch mit den normalen Formularen, da ist in jedem Fall der Vorteil, dass die fälligen GK vom Gericht eingezogen werden, d.h., dass ich mich darum nicht mehr kümmern muss.

Verfasst: 11.01.2008, 10:03
von Ciara
STimmt, das ist ein Vorteil

Verfasst: 11.01.2008, 10:09
von StineP
Nein - ich meine... Mir egal...

Lassen wir mal die Signaturkarte weg.

Wie würde das genau funktionieren mit dem DTA?

Was druck ich denn noch aus??


Und ist die DTA das, was ich ab übernächstem Jahr machen muss? Oder brauch ich dann ne Signaturkarte?

Verfasst: 11.01.2008, 14:39
von Pepsi
bei RA Micro heißt das EDA, aber ja das ist dasselbe und ja das ist das was du ab Ende des Jahres machen MUSST

nochmal zum Verständnis: es gibt eine Kennziffer, die die Daten ersetzt, heißt du musst nicht mehr den Namen, Adresse usw für euch eintragen

zweitens gibt es eine EDA-ID, die ist viel wichtiger, weil die brauchst du nämlich, die sogenannte Kennziffer ist nicht unbedingt notwendig (ist wohl nur für welche die kein Programm haben)

ausdrucken musst/kannst du lediglich deine Aktenkopie, mehr nicht.. und wenn du den Ausbaugrad 127 wählst, bekommst du alles nur noch elektr. (Monierungen, Neuzustellungsantrag, Kostenmitteilung etc.) bis auf natürlich den VB *g*

falls du noch mehr Fragen hast, her damit, mit dem Theme kenn ich mich bestens aus, weil ich mich auch damit erst einlesen musste