Re: Wo wohnt mein Schuldner nur? SAMMELBEITRAG !
Verfasst: 03.02.2012, 20:15
Hey Sorry,
aber hab mir jetzt jeden Beitrag hier reingezogen. Gut klar, einige Fragen sind trotz Antwort erneut gestellt worden - sind auch viele Beiträge
Also ich bin mittlerweile im Masseninkasso beschäftigt. Hatte eigentlich nicht den Eindruck, dass ich viel gelernt habe, aber nun glaube ich doch, euch dringend an meinem (scheinbar doch hinzugewonnenen) Wissen teilhaben lassen zu müssem... Zumal ich auch hier das ein oder andere gelernt habe, daher könnt ihr es auch als Zusammenfassung verstehen:
Bei uns läuft das im Inkasso meist so, bei Privatperson zuerst eine EMA(8-10€), dann läuft Schufa (erhalten 3-5€, mitteilen 5-10€) und ICD (?€), anschließend kommt Anschriften-Prüfkarte (weiß gar nicht mehrt?) und weiter gehts mit Bürgel-Auskunftei (20-30€ - bringt aber selten mehr), Internet probiert man nur ab und zu mal kurz (0€). Im Zweifelsfall, denn daran scheint noch keiner gedacht zu haben, mal beim Standesamt (nach Geburtsort) anfragen. Vielleicht ist er ja verstorben!! Infos die eine Anfrage machen sind Geburtsort und Geburtsname (zwingend erforderlich) Geburtsdatum. Wenn ja erhaltet ihr meist die Sterbeurkunde in Kopie. Dann - falls vorhanden - mal die Ehefrau anschreiben und ihr mitteilen dass sie die schulden mitgeerbt hat. Am besten beim Nachlassgericht anfragen, ob Erben bekannt sind. Evtl. könnt ihr mit einem öffentlich beglaubigten Erbschein sogar eine Rechtsnachfolgeklausel (Titelumschreibung) erwirken (und wieder 30 Jahre ?). So manch einer erfährt dann auch erst durch euch, dass er geerbt hat (blöde Anfechtung der verstrichenen Ausschlagungsfrist - wie lang geht denn das?).
Über die Wirtschaftsauskunfteien erfahrt ihr tatsächlich viel, AZs von INSO,EV,ZV,HB wg. EV & Inkasso etc. Vielleicht betreiben andere Gläubiger gerade die ZV erfolgreicher als ihr? Ihr wisst doch selbst von euch privat was drin steht, postives und negatives. Da braucht ihr keine Rechnungsadressen von Versandhäuser oder ähnliches herausfinden um dort eine Adresse zu erfragen die ihr wegen Datenschutz ja doch nicht bekommt. Sehr viele Unternehmen Versandhäuser, iNet-Dienstleister (Shopping), Drogeriemärkte, Banken usw. bekommen dort nicht nur Auskünfte, denn wie sonst sollte Schufa überhaupt Auskünfte erhalten, sie melden sie auch.....!!(Mal im Kleingedrucken beim Datenschutz schauen, steht meist die Auskunftei mit Adresse drin, an die Anfrage gemacht wird, beim ersten Zahlungsverzug) Also erfahrt ihr immer wenn euer schuldner mal wieder eine neue Bank hat, wo er derzeit wohnt.
Der hartnäckigste Schuldner denn ich hatte, war nicht nur dumm weil er selbst Berufung eingelegt hat, nein das Gericht hatte ja auch eine Kostenrechnung zuzustellen (Wie oft ist es des Schuldners IQ der einem weiterhilft ). Er war laut sämtlichen Anfragen an der bekannten Anschrift gemeldet. Kein Briefkasten (das Problem gab es oben auch schon mal) und kein Klingelschild, daher haben wir die öffentliche Zustellung beantragt!! Und erhalten. Hierfür muss man nur glaubhaftmachen/beweisen (?) dass man alles erdenkliche getan hat um eine zustellfähige Adresse zu finden. Daher kann es auch lohnen einVU durch öffentliche Klage zu erhalten. Geht aber nicht mit dem MB, daher kommt man ums Klageverfahren wohl nicht rum. Doch dann kommt erst das Problem, die ZV! Für den GV nicht zu finden, sonst nichts bekannt. Allerdings meinte mein Chef (Arbeitsrechtler), wenn er einen Job hat, dann findet er ihn auch (hören sagen?). Ich hab auch mit meinem jetztigen Betrieb schon mal gesehen, dass wir den Arbeitgeber versuchen zu ermitteln um dann die Adresse zu erfragen. Nur wie genau das funktioniert habe ich noch nicht rausgefunden. Aber ich bleib natürlich dran.
Die Geschichte mit der Zwangsabmeldung fand ich echt gut - noch nie gehört.
Die kleinen Tricks kannte ich schon mit dem Anrufen bei Nachbarn und so, aber immer mal wieder nett zu hören. Auch die Anfrage beim Landeseinwohneramt war mir neu, könnte sich ja vielleicht auch lohnen, wenn der Schuldner vom Ausland wieder hergezogen ist.
Zu den JVA-Sachen würde ich zunächst mal die Wiedervorlagen bis zum dem Datum legen, wann er vorraussichtlich entlassen wird. Alles andere ist reine Zeit und Nervenverschwendung. Dann erstmal wieder bei der JVA anfragen, ob er denn auch tatsächlich schon entlassen wurde (muss nicht sein wenn er wegen mehrerer Sachen sitzt). Zeitige Haftstrafe heißt soviel wie lebenslänglich hab ich mal gegooglt. Die JVA erteilt in der Regel nur mit der Begründung einer Forderung keine Auskunft über die Entlassungsadresse, aber darüber das er einsitzt und auch, ob er drinnen Geld verdient oder von der Familie erhält oder so. Aber über die Adresse vor der Knastzeit müssten ihr wieder etwas mit den oben genannten ersten Schritten erreichen, wenn die Haft um ist. Wir erfahren meist zufällig, dass ein Schuldner im Gefängnis ist. Häufig haben wir schon die Adresse des Schuldners erhalten und wissen bloß nicht, dass es die von der JVA ist. Ein Titel kann auch dorthin zugestellt werden. Einfach mal probieren, entweder an die JVA adressieren und den Schuldner c/o nehmen oder an den Schuldner adressieren und die JVA ins c/o nehmen Evtl. nicht den Schuldnernamen sondern seine Anschrift googlen.
Bei den Firmen sag ich mal.. wenn Internet nichts bringt, zunächst mal Gewerbeamtsanfrage (Kfm.,GbR, OHG, Sonstige Einzelunternehmen/Handwerker etc) oder Handelsregisteranfrage (GmbH, AG, KG etc.) oder Vereinsregisteranfrage. Klar ist auch die Schuldnerverzeichnisanfrage an sich hilfreich. Örtlich am besten an die letzte bekannte Anschrift schicken. So erfahrt ihr auch wenn eine Firma ins INSO geht oder Aufgelöst oder Zwangsgelöscht wurde. Ihr erfahrt auch wenn auf einen Inhaber/Geschäftsführer mehrere Geschäfte laufen (wie toll für die ZV!) Erst heute konnte ich wieder einen Schuldner finden, der sich einfach nur umbenannt hatte, die Adresse hatte ich also sogar!! Hier kann ich auch mal http://www.insolvenzbekanntmachungen.de" target="blank empfehlen. Oder ich glaub das andere heißt handelsregisterbekanntmachung oder so ähnlich (mal googlen!) Immer Impressum suchen und evtl. auch frühere HR Nummer suchen... immer schön kreativ sein. Mal bei ebay gucken ob er dort was verkauft, mitsteigern und schon hab ihr eine Bankverbindung. Ob sich Paypal-Konten vollstrecken lassen, versuche ich grad noch rauszufinden...
Ansonsten halte ich wie im oberen Beiträgen erwähnt eine Verdachtskontopfändung für sehr hilfreich. Vorallem lohnt es meist bei älteren Menschen in kleinen Ortschaften. Halt Ortschaft mal google, wenn ihr nicht genau wisst wo das ist wie groß das ist. Und dann mal an die dortige Sparkasse oder Volksbank vollstrecken. Wie gesagt mehr als 15,00 € + Zustellkosten GV verliert ihr nicht (kommt also bissi auf die Forderungshöhe an). Oder einfach die zentrale Pfändungsstelle der gängigen Banken im Pfüb probieren. Funktioniert auch mit der Rente. Hierfür hilft die Sozialversicherungsnummer (Krankenkasse bekannt?Lohnabrechnung vorliegen?) Die bleibt ein Leben lang gleich. Oder an die Pfändungsstellen der Rentenversicherung (pro Bundesland eine) schicken. Meistens richtet sich die Sozialversicherungsnummer nach dem Geburtsort/oder Region (?) und dem entprechend entspricht das Bundesland des Geburtsortes meist der Rentenauszahlungsstelle. Die Meillung von dort ist entweder konnten wir den überhaupt nicht finden (nach dem Motto noch nie gehört) oder kann der Pfändung nicht entsprochen werden weil die Rentenversicherungsnummer nicht stimmt (die könnte evtl. auch beim Erlass des Pfübs vom AG bemängelt werden - halt mal drauf losraten, wenn es wirklich wichtig ist und um was geht....
Der Kreativtät immer freien Lauf lassen...
So...viele Infos....hoffe den meisten geholfen zu haben, denen den ich nicht helfen konnte...tja sorry - aber kein plan!
aber hab mir jetzt jeden Beitrag hier reingezogen. Gut klar, einige Fragen sind trotz Antwort erneut gestellt worden - sind auch viele Beiträge
Also ich bin mittlerweile im Masseninkasso beschäftigt. Hatte eigentlich nicht den Eindruck, dass ich viel gelernt habe, aber nun glaube ich doch, euch dringend an meinem (scheinbar doch hinzugewonnenen) Wissen teilhaben lassen zu müssem... Zumal ich auch hier das ein oder andere gelernt habe, daher könnt ihr es auch als Zusammenfassung verstehen:
Bei uns läuft das im Inkasso meist so, bei Privatperson zuerst eine EMA(8-10€), dann läuft Schufa (erhalten 3-5€, mitteilen 5-10€) und ICD (?€), anschließend kommt Anschriften-Prüfkarte (weiß gar nicht mehrt?) und weiter gehts mit Bürgel-Auskunftei (20-30€ - bringt aber selten mehr), Internet probiert man nur ab und zu mal kurz (0€). Im Zweifelsfall, denn daran scheint noch keiner gedacht zu haben, mal beim Standesamt (nach Geburtsort) anfragen. Vielleicht ist er ja verstorben!! Infos die eine Anfrage machen sind Geburtsort und Geburtsname (zwingend erforderlich) Geburtsdatum. Wenn ja erhaltet ihr meist die Sterbeurkunde in Kopie. Dann - falls vorhanden - mal die Ehefrau anschreiben und ihr mitteilen dass sie die schulden mitgeerbt hat. Am besten beim Nachlassgericht anfragen, ob Erben bekannt sind. Evtl. könnt ihr mit einem öffentlich beglaubigten Erbschein sogar eine Rechtsnachfolgeklausel (Titelumschreibung) erwirken (und wieder 30 Jahre ?). So manch einer erfährt dann auch erst durch euch, dass er geerbt hat (blöde Anfechtung der verstrichenen Ausschlagungsfrist - wie lang geht denn das?).
Über die Wirtschaftsauskunfteien erfahrt ihr tatsächlich viel, AZs von INSO,EV,ZV,HB wg. EV & Inkasso etc. Vielleicht betreiben andere Gläubiger gerade die ZV erfolgreicher als ihr? Ihr wisst doch selbst von euch privat was drin steht, postives und negatives. Da braucht ihr keine Rechnungsadressen von Versandhäuser oder ähnliches herausfinden um dort eine Adresse zu erfragen die ihr wegen Datenschutz ja doch nicht bekommt. Sehr viele Unternehmen Versandhäuser, iNet-Dienstleister (Shopping), Drogeriemärkte, Banken usw. bekommen dort nicht nur Auskünfte, denn wie sonst sollte Schufa überhaupt Auskünfte erhalten, sie melden sie auch.....!!(Mal im Kleingedrucken beim Datenschutz schauen, steht meist die Auskunftei mit Adresse drin, an die Anfrage gemacht wird, beim ersten Zahlungsverzug) Also erfahrt ihr immer wenn euer schuldner mal wieder eine neue Bank hat, wo er derzeit wohnt.
Der hartnäckigste Schuldner denn ich hatte, war nicht nur dumm weil er selbst Berufung eingelegt hat, nein das Gericht hatte ja auch eine Kostenrechnung zuzustellen (Wie oft ist es des Schuldners IQ der einem weiterhilft ). Er war laut sämtlichen Anfragen an der bekannten Anschrift gemeldet. Kein Briefkasten (das Problem gab es oben auch schon mal) und kein Klingelschild, daher haben wir die öffentliche Zustellung beantragt!! Und erhalten. Hierfür muss man nur glaubhaftmachen/beweisen (?) dass man alles erdenkliche getan hat um eine zustellfähige Adresse zu finden. Daher kann es auch lohnen einVU durch öffentliche Klage zu erhalten. Geht aber nicht mit dem MB, daher kommt man ums Klageverfahren wohl nicht rum. Doch dann kommt erst das Problem, die ZV! Für den GV nicht zu finden, sonst nichts bekannt. Allerdings meinte mein Chef (Arbeitsrechtler), wenn er einen Job hat, dann findet er ihn auch (hören sagen?). Ich hab auch mit meinem jetztigen Betrieb schon mal gesehen, dass wir den Arbeitgeber versuchen zu ermitteln um dann die Adresse zu erfragen. Nur wie genau das funktioniert habe ich noch nicht rausgefunden. Aber ich bleib natürlich dran.
Die Geschichte mit der Zwangsabmeldung fand ich echt gut - noch nie gehört.
Die kleinen Tricks kannte ich schon mit dem Anrufen bei Nachbarn und so, aber immer mal wieder nett zu hören. Auch die Anfrage beim Landeseinwohneramt war mir neu, könnte sich ja vielleicht auch lohnen, wenn der Schuldner vom Ausland wieder hergezogen ist.
Zu den JVA-Sachen würde ich zunächst mal die Wiedervorlagen bis zum dem Datum legen, wann er vorraussichtlich entlassen wird. Alles andere ist reine Zeit und Nervenverschwendung. Dann erstmal wieder bei der JVA anfragen, ob er denn auch tatsächlich schon entlassen wurde (muss nicht sein wenn er wegen mehrerer Sachen sitzt). Zeitige Haftstrafe heißt soviel wie lebenslänglich hab ich mal gegooglt. Die JVA erteilt in der Regel nur mit der Begründung einer Forderung keine Auskunft über die Entlassungsadresse, aber darüber das er einsitzt und auch, ob er drinnen Geld verdient oder von der Familie erhält oder so. Aber über die Adresse vor der Knastzeit müssten ihr wieder etwas mit den oben genannten ersten Schritten erreichen, wenn die Haft um ist. Wir erfahren meist zufällig, dass ein Schuldner im Gefängnis ist. Häufig haben wir schon die Adresse des Schuldners erhalten und wissen bloß nicht, dass es die von der JVA ist. Ein Titel kann auch dorthin zugestellt werden. Einfach mal probieren, entweder an die JVA adressieren und den Schuldner c/o nehmen oder an den Schuldner adressieren und die JVA ins c/o nehmen Evtl. nicht den Schuldnernamen sondern seine Anschrift googlen.
Bei den Firmen sag ich mal.. wenn Internet nichts bringt, zunächst mal Gewerbeamtsanfrage (Kfm.,GbR, OHG, Sonstige Einzelunternehmen/Handwerker etc) oder Handelsregisteranfrage (GmbH, AG, KG etc.) oder Vereinsregisteranfrage. Klar ist auch die Schuldnerverzeichnisanfrage an sich hilfreich. Örtlich am besten an die letzte bekannte Anschrift schicken. So erfahrt ihr auch wenn eine Firma ins INSO geht oder Aufgelöst oder Zwangsgelöscht wurde. Ihr erfahrt auch wenn auf einen Inhaber/Geschäftsführer mehrere Geschäfte laufen (wie toll für die ZV!) Erst heute konnte ich wieder einen Schuldner finden, der sich einfach nur umbenannt hatte, die Adresse hatte ich also sogar!! Hier kann ich auch mal http://www.insolvenzbekanntmachungen.de" target="blank empfehlen. Oder ich glaub das andere heißt handelsregisterbekanntmachung oder so ähnlich (mal googlen!) Immer Impressum suchen und evtl. auch frühere HR Nummer suchen... immer schön kreativ sein. Mal bei ebay gucken ob er dort was verkauft, mitsteigern und schon hab ihr eine Bankverbindung. Ob sich Paypal-Konten vollstrecken lassen, versuche ich grad noch rauszufinden...
Ansonsten halte ich wie im oberen Beiträgen erwähnt eine Verdachtskontopfändung für sehr hilfreich. Vorallem lohnt es meist bei älteren Menschen in kleinen Ortschaften. Halt Ortschaft mal google, wenn ihr nicht genau wisst wo das ist wie groß das ist. Und dann mal an die dortige Sparkasse oder Volksbank vollstrecken. Wie gesagt mehr als 15,00 € + Zustellkosten GV verliert ihr nicht (kommt also bissi auf die Forderungshöhe an). Oder einfach die zentrale Pfändungsstelle der gängigen Banken im Pfüb probieren. Funktioniert auch mit der Rente. Hierfür hilft die Sozialversicherungsnummer (Krankenkasse bekannt?Lohnabrechnung vorliegen?) Die bleibt ein Leben lang gleich. Oder an die Pfändungsstellen der Rentenversicherung (pro Bundesland eine) schicken. Meistens richtet sich die Sozialversicherungsnummer nach dem Geburtsort/oder Region (?) und dem entprechend entspricht das Bundesland des Geburtsortes meist der Rentenauszahlungsstelle. Die Meillung von dort ist entweder konnten wir den überhaupt nicht finden (nach dem Motto noch nie gehört) oder kann der Pfändung nicht entsprochen werden weil die Rentenversicherungsnummer nicht stimmt (die könnte evtl. auch beim Erlass des Pfübs vom AG bemängelt werden - halt mal drauf losraten, wenn es wirklich wichtig ist und um was geht....
Der Kreativtät immer freien Lauf lassen...
So...viele Infos....hoffe den meisten geholfen zu haben, denen den ich nicht helfen konnte...tja sorry - aber kein plan!