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Re: Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

Verfasst: 16.10.2023, 11:58
von paralegal6
:pfeif Chef ist Chef
berichte mal wie es lief

Re: Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

Verfasst: 18.10.2023, 09:53
von icerose
paralegal6 hat geschrieben:
16.10.2023, 11:58
:pfeif Chef ist Chef
:lol:
paralegal6 hat geschrieben:
16.10.2023, 11:58
berichte mal wie es lief
Ich habe beide (ja, waren gleich zwei - muss sich ja lohnen) ohne Sorgen relativ fix erhalten. Hab es gemacht, wie schon beschrieben, am PC ausgefüllt, mit RA-Unterschrift eingescannt, mit einem Anschreiben dazu per beA und parallel per Post versendet. Fast genauso geht das mit dem VBA, den kann man nur auf Papier ausfüllen (weil das ja schon ein Durchschlag vom MB ist).

Was gestört hat, war, dass ich vorgerichtliche Kosten (Aufforderungsschreiben) mit drin hatte. Einmal hat es gepasst und einmal leider nicht. 8)

Re: Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

Verfasst: 18.10.2023, 10:07
von Anahid
icerose hat geschrieben:
18.10.2023, 09:53
Was gestört hat, war, dass ich vorgerichtliche Kosten (Aufforderungsschreiben) mit drin hatte. Einmal hat es gepasst und einmal leider nicht. 8)

Beim Arbeitsgericht? :schock Da gibt es auch keine Kostenerstattung für vorgerichtliche Kosten. Da hat also tatsächlich nur ein Rechtspfleger aufgepasst.

Re: Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

Verfasst: 18.10.2023, 12:33
von paralegal6
ich glaube ehe ich das am pc alles ausgefüllt habe, hab ich auch einen Klagentwurf fertig oder? Die sind ja relativ schlank. Anlage Arbeitsvertrag und gut ist. Evtl noch ne Abrechnung. Aber gut zu wissen, dass -falls hier mal einer auf die wilde Idee kommt- ich nun hier nachlesen kann wie es geht. Mal ne andere Frage: signiert man die eda beim normalen MB? es ist ja kein Schriftsatz

Re: Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

Verfasst: 18.10.2023, 13:11
von Anahid
Wir signieren die. Aber muss der Anwalt wohl nicht, wenn er das aus dem eigenen Postfach verschickt, oder? Aber da ich hier über Mitarbeiterkarte verschicke, wird alles signiert (außer natürlich Anlagen, solange die nicht beglaubigt sein sollen).

Re: Mahnbescheid ans Arbeitsgericht

Verfasst: 19.10.2023, 08:58
von icerose
Cheffe signiert die auch und sendet auch selbst. Hab ihm gesagt, dass er dann, wenn er selbst sendet, nicht signieren muss, aber er meint, das ist ein Arbeitsgang. Und er tut sich schwer damit, eines so und das nächste anders zu behandeln. Ist doch ok.