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Re: Außergerichtliche Kosten im Mahnverfahren

Verfasst: 07.08.2019, 22:53
von paralegal6
Bei der Mrs geht es aber um 5000€, das wäre dann schon die selbe Angelegenheit.
Solange der Schuldner nicht widerspricht kann man da ja reinnehmen was man will in den MB.

Re: Außergerichtliche Kosten im Mahnverfahren

Verfasst: 08.08.2019, 08:32
von MrsLittletall
Hey, vielen Dank! Dann werde ich die Anwaltskosten als weitere Hauptforderung geltend machen, da sie als eigener Fall gelten. Dann fallen die Mahnkosten wohl auch komplett an.