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Re: bei 2 MB´s, Gebühren für 1. MB geltend machen

Verfasst: 06.04.2016, 14:22
von elise98de
Ciara hat geschrieben:
RENOCTBLN hat geschrieben:Nein, das ging nicht, da im 1. MB die Mieten für November und Dezember noch nicht enthalten waren, sie sind ja erst später angefallen.
Ja, aber da hättest du doch die Zahlung für September und Oktober angeben können und dann einen zweiten MB für die Mieten November und Dezember.
Für die Mieten November und Dezember hat sie einen 2. MB beantragt. Es ist nur die Frage, wie der Vergleich nach dem ersten MB aussieht, den der Mandant offenbar mit dem Mieter selbst geschlossen hat. Ich würde hier auch bezüglich der entstandenen Gebühren und GK das erste Mahnverfahren fortführen und einen VB beantragen.

Re: bei 2 MB´s, Gebühren für 1. MB geltend machen

Verfasst: 06.04.2016, 14:28
von RENOCTBLN
Ja genau, super! :-) Richtig, ich teile dem Gericht mit was gezahlt wurde und beantrage dann den VB nur noch über die GK und unsere Gebühr.

Jetzt ist es natürlich logisch!

Danke!!! :-)