Mahnbescheid Arbeitsgericht

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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jojo
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#11

15.04.2015, 13:09

Die dürfen übrigens nicht mehr per Hand ausgefüllt werden. Und wie gesagt, es müssen nun die ganz neuen sein.
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Isis90
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#12

15.04.2015, 13:19

bei dem hier zuständigen ArbG haben die noch keine neuen (und wenn hätten sie keine rausgegeben lt. telefonischer aussage) und deshalb nehmen die noch die alten. Ich lass mich jetzt davon mal überraschen was passiert...
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jojo
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#13

15.04.2015, 13:26

Ich habe die schon, gebe die aber auch nicht raus.

Und wie schon gesagt: Klagen..
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#14

15.04.2015, 14:23

aber wenn der RA nen MB will, dann bekommt er den auch...

könnte mir vielleicht noch jemand nen tipp beim ausfüllen geben? bei Auslagen für dieses Verfahren kommen da nur die GK rein oder auch die Rechtsanwaltskosten?
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Anahid
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#15

15.04.2015, 14:28

Beim arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid kommen gar keine Kosten rein, da es keine Kostenerstattung durch die Gegenseite gibt. Bei diesen Auslagen können allenfalls die Kosten für den Vordruck oder für das Porto eingesetzt werden, aber nur dann, wenn keine anwaltliche Vertretung gegeben ist. Ist aber ja bei Dir nicht der Fall.
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#16

15.04.2015, 14:36

Sic !
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#17

26.05.2016, 17:44

Hallooooo!

Ich muss das leidige Thema jetzt leider nochmals aufgreifen....

Nachdem der letzte Mahnbescheid beim Arbeitsgericht durchgegangen ist (auch wenn die Vollstreckung nichts gebracht hat), hatte mir unser Arbeitsrechtler eigentlich versprochen, dass wir jetzt immer direkt klagen. Pustekuchen, er wollte jetzt wieder einen MB haben, hat mir das neue Formular hingelegt und los.... Das haben wir vom zuständigen Arbeitsgericht zurückbekommen mit der Aussage, dass bei Rechtsanwälten nur die Beschriftung mittels Schreibprogramm auf die PDF-Dokumente, welche im Internet zu finden sind, zulässig ist. Dazu habe ich dann extra nochmals mit der zuständigen Rechtspflegerin telefoniert, die meinte, ja, wenn sie die nehmen geht das problemlos durch, aber das wäre der erste arbeitsgerichtliche MB, den sie jemals vor sich hat. Gesagt, getan und jetzt? Tadaaa ..... Kam wieder eine Monierung. Ich habe zum Ausfüllen den genutzt, den ich bei juris gefunden habe (den Link hatte auch wer hier im Forum eingestellt). Dieser Formular ist jetzt laut Rechtspflegerin aber wieder nicht zugelassen, weil hierauf der herausgebende Verlag nicht vermerkt ist. Bitte was? Ich hatte sie doch extra gefragt und darauf angesprochen :kopfkratz

Kann mir vielleicht jemand sagen, welches Formular ich dann nehmen soll?

So langsam kriege ich echt einen zu viel mit diesem Mistding. Und was sagt der Anwalt? Kümmern sie sich drum ich hab keine Muse dafür. Toll, danke... :roll:
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#18

27.05.2016, 09:22

Mach ne Klage. :lolaway

Nein, Spaß beiseite. Du kannst den nicht online irgendwo holen. Du musst den bestellen den Vordruck. Blöderweise gibt es die bei S..... nur mit 20 Stück oder so.
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#19

27.05.2016, 09:41

Super Sache.... :-?

Ganz ehrlich, ich frage mich warum die Rechtspflegerin mir dann was anderes gesagt hat.... :motz

Danke dir Anahid für die Hilfe, da werd ich das mal dem Chef erklären....
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#20

27.05.2016, 09:55

Das blöde an dem neuen Mahnbescheid ist ja, dass der noch immer mehrere Durchschläge hat. Du musst erstmal gucken, ob DATEV die Möglichkeit bietet, so ein Ding überhaupt auszufüllen. Dann sonst kriegst Du noch richtig viel Spaß. :?
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