RA-Gebühren beim MB

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rena
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#11

10.07.2007, 14:19

So wie ich das verstehe, wollte Tobi doch noch nach der bisherigen Regelung verfahren, dann muss man allerdings die 0,65 GG+PuT+ Mwst. nehmen...
StineP

#12

10.07.2007, 14:29

DIe alte Regelung gibt es nicht mehr, rena... Du musst die 1,3 Gebühr nehmen. Offensichtlich gibt es Monierungen vom Gericht, wenn du die 0,65 GG noch nimmst.
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AyumiJoseline
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#13

10.07.2007, 14:53

hier mal eine kleine ausführung dazu die bei uns im Büro rumging als die Regelung eingeführt wurde...vielleicht bring die was klarheit:

BGH-Urteil_zur_Geschaeftsgebuehr.pdf
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Zonnie
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#15

11.07.2007, 15:29

Wie gut dass es diesen Thread gibt... Ich wollt nur mal was wegen dem praktischen wissen... Schreib nun in das Feld Wert aus 1,3 zzgl. Ausl. zzl. MwSt rein...

Edit: Nochmal bisschen gelesen... Sagt mir einfach ob es so richtig ist oder nicht,ok?

Der Wert ist 235,88 €.
Also Schreibe ich nun bei "Sonstige Auslagen" 16,25 - Minderungsbetrag 3305 (0,65 Gebühr aus 235,88, netto)

Und bei "sonstige Nebenforderungen" 46,41 - Gebühr Nr. 2300 VV RVG

Ist das so richtig?
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Manu_75

#16

11.07.2007, 15:37

Den Minderungsbetrag schreibst Du unter sonstige Auslagen (nur die 1/2 GG ohne Ausl. u. Mwst.) und daneben unter Bezeichnung "Minderungsbetrag 3305"
StineP

#17

11.07.2007, 15:43

Hat RA-Micro noch kein Update?? Unser Programm hat Montag n Update bekommen und nun macht er das im MB alles schön von ALLEINE!!! =)
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Curry
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#18

11.07.2007, 15:44

Doch RA-Micro hat das Update, aber es macht das nur im FoKo alles allein, den MB muss man noch selbst ausfüllen, vielleicht kommt da demnächst noch eine Änderung.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Zonnie
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#19

11.07.2007, 15:45

Puh, keine Ahnung, nur weiß ich, das das Forum hier grad meinen editierten Beitrag nicht anzeigt.

Ich glaub ich weiß nun wie das muss... Wollt nur mal eure Bestätigung haben. Der Wert ist € 235,88.
Wenn ich nun bei "sonstige Auslagen" 16,25 - Minderungsbetrag 3305 und bei "sonstige Nebenforderung" € 46,41 - Gebühr Nr. 2300 VV RVG eintrage, ist das dann richtig?
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Sarah

#20

11.07.2007, 15:47

Bei mir hat der das wie Stine auch schon gesagt hat, heute alles alleine eingetragen. Der hat am Anfang gefragt, ob ich eine Anrechnung durchführen möchte, da habe ich dann auf "ja" geklickt und alles ging wie von selbst.

Habe aber nochmal von Hand nachgerechnet, da ich dem Teil grundsätzlich nicht traue...
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