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Re: Schuldner zahlt vor Anhängigkeit - Kosten soll AS tragen

Verfasst: 29.08.2014, 10:55
von mrsgoalkeeper
Ich befürchte Dir bleibt nichts anderes übrig, als wegen der noch offenen Kosten den Schuldner aufzufordern und ggf. ein weiteres Verfahren zu führen.

Re: Schuldner zahlt vor Anhängigkeit - Kosten soll AS tragen

Verfasst: 29.08.2014, 11:07
von supibaerchi
:wink1 Hallo Goali,

ja, so hab ich mir das auch gedacht. Das Aufforderungsschreiben an den Schuldner ist auch schon raus. Mal sehen, ob`s was bringt.