klingt sinnvoller.
Aber teilen Banken einem so etwas denn auch wirklich mit, wenn man sie anschreibt ?
Müssen die das überhaupt ?
Und wenn man so ein vorl.Zahlungsverbot hinschickt, bekommt man dann gesagt, nö Kto. ist doch schon gepfändet ?
Ich habe noch nie nie niemals eines verschickt.
PfÜB gegen Mann in gemeinsames Konto
Ich glaube nicht, dass die Banken auf ein einfaches Anschreiben reagieren .... wieso auch?
Würde da dann nen VZV machen und mal gucken, wie die Banken dann reagieren .... da kommt nämlich oft die Antwort "bei uns wird kein Konto auf den Namen xy geführt" ziemlich schnell - wenn keine Antwort aufgrund des VZV kommt, bleibt Dir nur noch der PfüB
Würde da dann nen VZV machen und mal gucken, wie die Banken dann reagieren .... da kommt nämlich oft die Antwort "bei uns wird kein Konto auf den Namen xy geführt" ziemlich schnell - wenn keine Antwort aufgrund des VZV kommt, bleibt Dir nur noch der PfüB
Viele Grüße
ich
ich
Auf ein bloßes Anschreiben reagieren die Banken sicher nicht; gibt ja auch sowas wie Datenschutz. Allerdings reagieren viele Banken auch auf ein vorläufiges Zahlungsverbot nicht wirklich mit einer Drittschuldnererklärung oder ähnlichem. Viele machen das wirklich nur, wenn ein "richtiger" PÜ kommt. Ich würde in diesem Fall vermutlich auch ne Pfändung beantragen, um den Rang zu wahren.
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Danke für eure Hilfe, aber wie sieht das dann mit der Ehefrau aus? Anscheinend sind beide Kontoinhaber, und wir wollen ja nur gegen Ihn pfänden. Geht das so einfach? Was kann Sie dann da machen?
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
Also das ist die Gefahr, wenn man ein gemeinsames Konto hat. Sie könnte höchstens beantragen, dass Ihr eigenes Einkommen (weiß ja nicht, ob da Arbeitseinkommen drauf geht) nicht gepfändet wird.
- stein
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Und wie würde das aussehen (sorry, Kathrin) wenn die nicht verheiratet wären, sondern nur in einem eheähnlichen Verhältnis leben würden ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Auch dann würde die Statkasse auf diesem Konto pfänden und dementsprechend könntest du das auch. Meine Antwort gilt auch auf die eheähnliche Gemeinschaft bezogen. Wenn ich nicht Schwierigkeiten mit sowas will, dann eröffne ich kein gemeinsames Konto
- stein
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Wou, heute kann ich mich vor Neuimput gar nicht mehr sortieren.
Super lieben Dank.
So einen Fall habe ich nämlich - ebenfalls - noch auf dem Schreibtisch liegen und wußte nicht mehr weiter.
Frage ist jetzt nur noch, wie komme ich an deren Kto-Nr.
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wenn die eine EV abgegeben haben müssen die da ja auch vorhandene Konten angeben!
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