Teilzahlung vor MB - Anrechnung

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Anahid
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#11

03.12.2013, 12:52

Ah...danke für die Info Teufelchen :D
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Kasimir1603
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#12

03.12.2013, 13:04

@Inkasso-Tante

Also ich kann aus § 367 ZPO nichts dergleichen herauslesen, dass diese Verrechnung nur für titulierte Forderungen herangezogen werden kann/darf/soll/muss oder wie auch immer. § 367 BGB sieht eine Verrechnung der Teilzahlungen auf Kosten, Zinsen und schlussendlich HF vor, sofern der Schuldner nicht eine andere Tilgungsbestimmung wünscht. Die Rechtsprechung soll mir Eure Buchhaltung bitte mal zeigen/darlegen, das würde mich schon interessieren, wo man solches Wissen herhat :D
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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