Sowas hab ich mir fast gedacht... In unserem Fall ist der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt, also hätte ich hier nur die 20 € Auslagenpauschale mit reinnehmen dürfen!
Wie ist das denn jetzt wo der Schuldner komplett an den Gläubiger gezahlt hat - Unser Mandant muss uns ja jetzt unsere Gebühren überweisen...Da nehm ich dann die kompletten vorgerichtlichen Gebühren inkl. USt sowie die Gebühren für den MB und Zinsen oder?
Fehler bei Antrag Mahnbescheid - RA-Kosten
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Welche Zinsen? Der Mandant schuldet Euch doch keine Zinsen.
Bei der Abrechnung an den Mandanten musst Du die GG + PTA, VG ./. Anrechnung GG + PTA + MwSt abrechnen.
Und ja, wenn der Schuldner alles gezahlt hat und im MB nur die GG ohne PTA geltend gemacht wurde, dann müsstest Du jetzt praktisch die PTA beim Schuldner noch anfordern.
Bei der Abrechnung an den Mandanten musst Du die GG + PTA, VG ./. Anrechnung GG + PTA + MwSt abrechnen.
Und ja, wenn der Schuldner alles gezahlt hat und im MB nur die GG ohne PTA geltend gemacht wurde, dann müsstest Du jetzt praktisch die PTA beim Schuldner noch anfordern.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Die vorgerichtlichen Kosten werden doch auch mitverzinst...stehen die uns nicht zu?
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Das kommt darauf an, ob der Mdt diese Kosten im Vorfeld schon an Euch gezahlt hat- dann stehen ihm die Zinsen zu, oder nicht - dann kriegt ihr die Zinsen-.Coco Lores hat geschrieben:Die vorgerichtlichen Kosten werden doch auch mitverzinst...stehen die uns nicht zu?
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Ne hat er nicht also bekommen wir die Zinsen oder?
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Danke aber schon mal für Eure Hilfe...wie schnell man doch unsicher werden kann
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