Wenn jemand schon mit der 2ten Unterhaltsrate im Verzug ist würde ich ihn nicht mehr auffordern. Das Urteil / den Titel hat er zugestellt bekommen und weiß, dass er zahlen muss - tut er es nicht - vollstrecke ich.
Die kosten der Zwangsvollstreckung hat gemäß § 788 ZPO der Schuldner zu tragen soweit es notwendige Kosten gem. § 91 ZPO sind.
Zudem bekommt ihr auch schon für die Aufforderung die 0,3 Gebühr (die hier jetzt ja in dem Pfüb aufgeht) - d. h. die 0,3 Gebühr habt ihr auf jeden Fall verdient. Ob die € 15,00 als notwendige Kosten auszulegen sind ist fraglich - ich hatte noch nie Probleme damit. Schuldner musste sie zahlen...
Im Nofall lass die Koten gegen den Schuldner festsetzen. (§ 788 ZPO)
Brauche dringend Hilfe wegen Pfüb
ich habe einen pfüb beantragt, nach zwei monaten kommt das ag und schreibt, sie hätten keinen brief bekommen^^
dann schreibe ich nen neues schreiben mit kopie des alten, darauf kommt die nachfrage nach den titeln...
ich also zur rechtspflegerin: gehen sie doch mal über den flur, und holen sie sich von ihrem eigenen gericht die titel, die liegen schließlich da, oder in der poststelle...
es führt kein weg ran, also neue titel erbettelt, kurze zeit später teilt mir das gericht mit, es hätte dem pfüb-antrag stattgegeben, und schickt mir die titel zurück...
ich habe den versuch, das nachzuvollziehen aufgegeben^^
mfg dirker
dann schreibe ich nen neues schreiben mit kopie des alten, darauf kommt die nachfrage nach den titeln...
ich also zur rechtspflegerin: gehen sie doch mal über den flur, und holen sie sich von ihrem eigenen gericht die titel, die liegen schließlich da, oder in der poststelle...
es führt kein weg ran, also neue titel erbettelt, kurze zeit später teilt mir das gericht mit, es hätte dem pfüb-antrag stattgegeben, und schickt mir die titel zurück...
ich habe den versuch, das nachzuvollziehen aufgegeben^^
mfg dirker
- Annile
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- Registriert: 14.02.2006, 19:44
- Wohnort: Nähe Frankfurt am Main
Ich kanns glaub schon nachvollziehen - der erste Pfüb-Antrag nebst Titel ist verloren gegangen - du musstest dir nen neuen Titel besorgen - dann hast du nen neuen Pfüb beantragt - welcher erlassen wurde und darauf hin wird dir der Titel wieder zurückgeschickt.
Was ist jetzt das Problem?
Was ist jetzt das Problem?
Es Annile :hurra
nunja, ich habe genau die titel bekommen, die ich hingeschickt hatte, und die dort nciht wiederzufinden waren
genau die ranzigen, abgegriffenen, kaffeflecken...
mfg
dicker
genau die ranzigen, abgegriffenen, kaffeflecken...
mfg
dicker
ja genau die alten, von denen die steif und fest behaupteten, mein schreiben wäre nicht dort angekommen...
und nun haben sie es gefunden und sogar getan wie geheißen^^
man erlebt selbt bei mecklenburger amtsgerichten noch wunder^^
und nun haben sie es gefunden und sogar getan wie geheißen^^
man erlebt selbt bei mecklenburger amtsgerichten noch wunder^^
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 32
- Registriert: 14.05.2007, 21:30
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- Wohnort: Strausberg
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ich fand die Idee mit dem Ruhenlassen super und habe das jetzt auch so beantragt. Gleichzeitig habe ich den Schuldner angeschrieben und um Ausgleich unserer Kosten gebeten.
Mal sehen, was bei rauskommt!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Ich fand die Idee mit dem Ruhenlassen super und habe das jetzt auch so beantragt. Gleichzeitig habe ich den Schuldner angeschrieben und um Ausgleich unserer Kosten gebeten.
Mal sehen, was bei rauskommt!
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