Ist doch aber eher unüblich, dass Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss getrennt beantragt und zugestellt werden, oder?
Bin deswegen eben mal davon ausgegangen, dass es sich um einen "echten" PfüB handelt, mit allem drum und dran.
Ab wann wirkt Kontoschutz-Beschluss?
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Himmelhimmer, was für ein Durcheinander *lach*
Es handelt sich um einen ganz normalen PfÜB.
Der wurde vom Vollstreckungsgericht erlassen und gleichzeitig an DS und Schuldner zugestellt.
Bei einer Kontenpfändung ist es nur so, dass zwischen der Zustellung des PfÜB und der Auszahlung an den Gläubiger eine 2-Wochen-Frist eingehalten werden muss.
Während dieser Frist haben wir Kontoschutzantrag (§ 850k ZPO) gestellt, nur hat der Rechtspfleger - warum auch immer - den Kontoschutz-Beschluss leider zwei Tage nach Auszahlung erlassen.
Ich kenne keinen UNECHTEN PfÜB, und von einer Trennung Pfändungsbeschluss - und - Überweisungsbeschluss habe ich auch noch nichts gehört ;D
Vielleicht war ja von Annile eher ein vorläufiges Zahlungsverbot gemeint.
Wie auch immer, der Kontoschutz-Beschluss gilt erst ab Beschlussdatum und nicht rückwirkend, meine Frage wurde dankenswerterweise bereits beantwortet
LG
Anna
Es handelt sich um einen ganz normalen PfÜB.
Der wurde vom Vollstreckungsgericht erlassen und gleichzeitig an DS und Schuldner zugestellt.
Bei einer Kontenpfändung ist es nur so, dass zwischen der Zustellung des PfÜB und der Auszahlung an den Gläubiger eine 2-Wochen-Frist eingehalten werden muss.
Während dieser Frist haben wir Kontoschutzantrag (§ 850k ZPO) gestellt, nur hat der Rechtspfleger - warum auch immer - den Kontoschutz-Beschluss leider zwei Tage nach Auszahlung erlassen.
Ich kenne keinen UNECHTEN PfÜB, und von einer Trennung Pfändungsbeschluss - und - Überweisungsbeschluss habe ich auch noch nichts gehört ;D
Vielleicht war ja von Annile eher ein vorläufiges Zahlungsverbot gemeint.
Wie auch immer, der Kontoschutz-Beschluss gilt erst ab Beschlussdatum und nicht rückwirkend, meine Frage wurde dankenswerterweise bereits beantwortet
LG
Anna
- Sandra S.
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Da siehste mal, was man mit einer kleinen Frage doch so anrichten kann...
Obwohl deine eigentliche Frage ja schon beantwortet wurde, nur so viel:
Hab das aber auch noch nie gemacht bzw. erlebt, und kann dir beim besten Willen auch nicht erklären, worin darin der Sinn liegt.
Obwohl deine eigentliche Frage ja schon beantwortet wurde, nur so viel:
Es gibt wirklich die Möglichkeit, Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss getrennt zu beantragen. Theoretisch...Anna-Lena hat geschrieben:Ich kenne keinen UNECHTEN PfÜB, und von einer Trennung Pfändungsbeschluss - und - Überweisungsbeschluss habe ich auch noch nichts gehört ;D
Vielleicht war ja von Annile eher ein vorläufiges Zahlungsverbot gemeint.
Hab das aber auch noch nie gemacht bzw. erlebt, und kann dir beim besten Willen auch nicht erklären, worin darin der Sinn liegt.
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra
- Annile
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Habt ihr denn keine Titel mit Sicherheitsleistung?
Der Sinn liegt bei der Sicherungsvollstreckung. § 720a ZPO
Du kannst zwar pfänden – aber dir das Geld nicht überweisen lassen.
Wo machst du denn den Fachwirt???
Der Sinn liegt bei der Sicherungsvollstreckung. § 720a ZPO
Du kannst zwar pfänden – aber dir das Geld nicht überweisen lassen.
Wo machst du denn den Fachwirt???
Es Annile :hurra
- Sandra S.
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An die Sicherungsvollstreckung hab ich gar nicht gedacht... ups!
Zu meiner Verteidigung: In meiner Ex-Kanzlei wurde das so gehandhabt, dass wir immer brav Sicherheit geleistet haben bzw. mit der ZV gewartet haben, bis Urteil rechtskräftig ist (war Anweisung von oben, um evtl. Schadenersatz zu vermeiden, wenn Urteil später aufgehoben wird).
Und dort wo ich jetzt arbeite, hab ich ausschließlich mit Kostenrecht zu tun.
Aber recht haste natürlich !!!
Zu meiner Verteidigung: In meiner Ex-Kanzlei wurde das so gehandhabt, dass wir immer brav Sicherheit geleistet haben bzw. mit der ZV gewartet haben, bis Urteil rechtskräftig ist (war Anweisung von oben, um evtl. Schadenersatz zu vermeiden, wenn Urteil später aufgehoben wird).
Und dort wo ich jetzt arbeite, hab ich ausschließlich mit Kostenrecht zu tun.
Aber recht haste natürlich !!!
Liebe Grüße
von Sandra
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