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Re: Zahlungsfrist Mahnbescheid

Verfasst: 29.06.2012, 11:47
von Pepples
Der VB darf erst nach Ablauf von 14 Tagen nach Zustellung des MB zugestellt werden, d.h. am 15. Tag nach der Zustellung.
MB zugestellt am 25.05. heißt die 14 Tage sind am 8.6. rum und ab dem 09.06 darf VB beantragt werden.

Re: Zahlungsfrist Mahnbescheid

Verfasst: 29.06.2012, 11:48
von nephele
deshalb MB 25.05. zugestellt --> +14 Tage = endet am 08.06.12? ist doch korrekt, oder
Ja richtig. Aber trotzdem bekommt ihr doch eine Mitteilung, dass MB zugestellt wurde und VB-Antrag zulässig ist ab dem XX. Eigentlich hättet ihr dann schon am 11.6. VB Antrag stellen können (rein rechnerisch)

Re: Zahlungsfrist Mahnbescheid

Verfasst: 29.06.2012, 11:55
von schindler1
wir erhalten eine Mitteilung über EGVP -----> MB zugestellt am .......
eine Mitteilung wann VB zu beantragen ist erhalten wir nicht; unser System ist so eingestellt, dass automatisch eine WV gelegt wird (mit einer gewissen Tolleranzzeit) und dann VB beantragt wird;
deshalb hatte ich jetzt mit dem Rechnen ein Problem, weil ich das so noch nicht brauchte, aber jetzt vor Gericht darlegen muss

Also herzlichen Dank an alle :knutsch

Re: Zahlungsfrist Mahnbescheid

Verfasst: 29.06.2012, 12:03
von gkutes
du solltest dir die Fristberechnung erleichtern und die Wochenfristen nicht in Tage umrechnen.
Die Frist ist 2 Wochen. Zustellung Freitag 25. +1 Woche Freitag 1. + zweite Woche = Freitag 8.6.

um so etwas zu vermeiden musst du das Kreuzchen im MB weglassen, welches die sofortige Abgabe nach Widerspruch/Einspruch bewirkt. Das Kreuz ist kreuzgefährlich 8)
es entstehen jetzt noch Gerichtskosten, die völlig unnötig sind.

Re: Zahlungsfrist Mahnbescheid

Verfasst: 29.06.2012, 12:08
von nephele
heute Eingang Einspruch/Abgabe ans Streitgericht
gkutes, so wie ich das verstehe wurde Einspruch gegen VB eingelegt und nicht Widerspruch gegen MB. Aber mit dem Kreuz hast du natürlich recht ;)

Re: Zahlungsfrist Mahnbescheid

Verfasst: 29.06.2012, 12:09
von schindler1
danke für den Tip; das Kreuzchen ist weg, die Tante hatte ja Einspruch gg. VB eingelegt

Re: Zahlungsfrist Mahnbescheid

Verfasst: 29.06.2012, 12:37
von gkutes
schdümmd :oops: da hatt ich mich bissle verirrt. :lol:

Re: Zahlungsfrist Mahnbescheid

Verfasst: 16.09.2013, 11:20
von lucy1510
Ich hänge mich hier mal dran......

Wir haben einen MB beantragt, der am 13.08. zugestellt wurde. Widerspruch eingelegt wurde am 28.08., also für meinen Geschmack einen Tag zu spät. Da vom Mahngericht nur eine normale Zahlungsaufforderung für die 2. Hälfte der GK kam und auf die Verspätung nicht eingegangen wurde, habe ich ein Schreiben geschickt und darauf hingewiesen, dass der Widerspruch zu spät erhoben wurde.

Daraufhin bekomme ich heute ein Schreiben des Mahngerichts, in dem steht, dass die Widerspruchsfrist zwar 2 Wochen beträgt und mit Zustellung des MB an den AG beginnt, es sich hierbei jedoch nicht um eine Ausschlussfrist handelt. Somit hat der AG die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, solange der VB nicht vom Rechtspfleger verfügt und von dem Geschäftsstellenbeamten in den Geschäftsgang gegeben wurde, vgl. Zöller, Rd.Nr. 6 zu § 694 ZPO.

Ist das richtig so? Ich mein, ist klar, dass der Widerspruch als Einspruch gegen den VB gewertet werden kann, aber ist die Widerspruchsfrist keine Notfrist mehr?

Was sagt Ihr dazu?

Re: Zahlungsfrist Mahnbescheid

Verfasst: 16.09.2013, 11:26
von sunny84
Also soweit ich weiß, war die Widerspruchsfrist noch nie eine Notfrist (zumindest nicht in den letzten 10 Jahren seit Beginn meiner Ausbildung).
Vielleicht verwechselst du das mit der Frist für den Einspruch gegen den VB?

Re: Zahlungsfrist Mahnbescheid

Verfasst: 16.09.2013, 11:39
von Frau Cindy
lucy1510 hat geschrieben: Somit hat der AG die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, solange der VB nicht vom Rechtspfleger verfügt und von dem Geschäftsstellenbeamten in den Geschäftsgang gegeben wurde, vgl. Zöller, Rd.Nr. 6 zu § 694 ZPO.
Das stimmt. Solange der VB nicht verfügt ist, kann der AG immer noch Widerspruch einlegen. War mE aber auch schon immer so.