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Verfasst: 06.02.2007, 15:04
von Gast
_nancy_ hat geschrieben: Sind die Gerichtskosten denn schon angefallen, obwohl der MB noch nicht erlassen wurde (wann fallen GK für einen MB an? - mit Eingang MB oder Erlass)?
Wenn er doch jetzt den Antrag fallen läßt, gehe ich mal davon aus, daß er trotzdem ne Rechnung vom Gericht bekommt für die Gerichtskosten oder meint ihr nicht?

Verfasst: 06.02.2007, 15:04
von Curry
denke jetzt vll etwa zu kompliziert, wenn du doch den Antrag jetzt umschreibst, dann entstehen doch keine weiteren Gerichtskosten und auch keine weiteren RA-Kosten.
Das denke ich auch, aber zwischenzeitlich ist ja die Hauptforderung weggefallen, wenn der Schuldner dann Widerspruch gegen den MB einlegt, kann es dann nicht sein, dass man dann auf den Kosten für´s streitige Verfahren sitzen bleibt?

Verfasst: 06.02.2007, 15:06
von Gast
_nancy_ hat geschrieben: Das denke ich auch, aber zwischenzeitlich ist ja die Hauptforderung weggefallen, wenn der Schuldner dann Widerspruch gegen den MB einlegt, kann es dann nicht sein, dass man dann auf den Kosten für´s streitige Verfahren sitzen bleibt?
Hmm, daß könnte natürlich sein. Aber wissen wir nicht alle wie Schuldner sind. =)

Verfasst: 06.02.2007, 15:07
von Gast
wenn Du vom Gericht den Hinweis bekommen hast, daß Du den Mahnbescheid im automatisierten Verfahren einreichen sollst, dann haste ja in der Regel auch schonmal ein gerichtliches Aktenzeichen.

Zu diesem Aktenzeichen würde ich dann den automatisierten Mahnbescheid einreichen.

Der Gegner wird ja wahrscheinlich sowieso Widerspruch einlegen, wenn ihm der Mahnbescheid zugestellt wird.

In Deiner Anspruchsbegründung musst Du dann bloß noch auf Schadenersatz umstellen.

Gruß Preußi :)

Verfasst: 06.02.2007, 15:33
von MrBoogie
@andreas
sorry wenns falsch rüber kam. bin doch immer ruhig.

so hab das geklärt. hab mit ner rechtspflegerin gesprochen und die hat gesagt, dass der antrag zurückgenommen werden soll.

ich soll auf § 269 zpo verweisen (klagerücknahme). damit würde das verfahren dann an das streitgericht zwecks kostenentscheidung abgegeben werden.

Verfasst: 06.02.2007, 15:37
von Curry
Na das ist doch mal ne Antwort!

Verfasst: 06.02.2007, 15:38
von Andreas
Das klingt ja noch recht simpel :D

PS: Kein Problem, Mr. B :wink:

Verfasst: 06.02.2007, 15:59
von Gast
jetzt sind wa alle wieder etwas schlauer :mrgreen:

Verfasst: 06.02.2007, 17:24
von Pepsi
also ich würde gar nix zurücknehmen, sondern die SAche für erledigt erklären und sogleich "Kosten trägt der ANtragsgegner" beantragen, fertig.. zurücknehmen geht ja nicht, dann tragt ihr ja die Kosten (wenn dus richtig gemacht hättest und der ANtragsgegner vor Erlass gezahlt hätte, hättest dus doch genauso gemacht oder?)

Verfasst: 06.02.2007, 18:14
von MrBoogie
chef hat auch nach rücksprache gesagt, ich solls so machen. aber halt beantragen, dass der gegner die verfahrenskosten zu tragen hat. werd mich aber nochmal absichern morgen.