Seite 2 von 3

Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 13.05.2019, 12:13
von AliceImWunderland
DAS habe ich auch nicht so ganz kapiert. Wenn es zwei Beklagte gibt (GmbH und Ehefrau), wie kann der Schuldner dann der Schuldner sein? :kopfkratz

Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 13.05.2019, 12:18
von Anahid
:bahnhof

Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 13.05.2019, 12:18
von measure99
Die Beklagte ist die GmbH, vertreten von der Ehefrau. Und die Ehefrau selber ist ebenfalls Beklagte zu 2. Gegen den Mann haben wir im Arbeitsgerichtsverfahren zwangsvollstreckt, deswegen dachte ich, dass es jetzt hier wieder um ihn geht. Jetzt haben wir aber eine zivile Sache. Entschuldigt war selber verwiirt. Aber wie mach ich das jetzt mit der vorläufigen ZV und Pfändungsbeschluss?

Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 13.05.2019, 12:20
von Anahid
Und aus welchem Titel gegen wen (also aus dem Titel des Zivilverfahrens = GmbH und Ehefrau oder aus dem Titel Arbeitsrechtsverfahren = Ehemann) soll jetzt die Vollstreckung stattfinden?

Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 13.05.2019, 12:21
von sh161
Dann sind GmbH und die Frau Schuldner und du kannst deren Konten pfänden und im Vorfeld das vorl. ZV entsprechend aussprechen. Drittschuldner ist die Bank.

Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 13.05.2019, 12:27
von AliceImWunderland
measure99 hat geschrieben:
13.05.2019, 11:46

So und da ein Urteil in Sicht ist wollen wir nun Sicherungsvollstreckung durchführen.
Ich verstehe diesen Satz so, dass das Urteil noch gar nicht ergangen ist, sondern Ihr damit rechnet, dass es bald ergeht. Solange das Urteil noch "in Sicht ist" und noch nicht ergangen ist, könnt Ihr sowieso nicht vollstrecken. Voraussetzung für ZV :
TITEL, Klausel, Zustellung.
Und dann wäre da noch die Frage, ob das Urteil vorläufig vollstreckbar ist....

Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 13.05.2019, 12:52
von measure99
Letzte Woche war Verkündungstermin. Heute morgen hat meine Kollegin angerufen und gefragt, wie das Urteil lautet. Doch es ist kein Urteil sondern ein Beweisbeschluss ergangen "Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten". Kann ich jetzt überhaupt vollstrecken?

Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 13.05.2019, 12:53
von AliceImWunderland
ganz klare Antwort: NEIN

Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 13.05.2019, 13:37
von measure99
:kopfkratz Was genau ist denn ein Beweisbeschluss?

Re: vorläufiges Zahlungsverbot für Kontopfändung

Verfasst: 13.05.2019, 13:50
von Anahid
Ein Beschluss, mit dem das Gericht entscheidet, dass Beweis zu erheben ist über bestimmte Streitfragen. Diese Beweiserhebung kann dadurch erfolgen, dass entweder Zeugen vernommen werden sollen oder - wie hier - ein Sachverständigengutachten eingeholt wird.

Ich frag mich nur in welchem Lehrjahr Du bist. Der Chef trägt Dir auf, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, aber Du hast noch nicht einmal eine Ahnung, was ein Beweisbeschluss ist? :augenreib :kopfkratz