Zwangsvollstreckung gegen Minderjährigen

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Pepsi
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#11

02.02.2007, 08:22

Willkommen Theo! endlich mal ein GZV :-)
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blackcat
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#12

02.02.2007, 08:40

Danke für die Hilfe!

Muss ich genau die Vornamen der Eltern nennen, oder reicht es aus wenn ich "vertreten durch die ihre Eltern als gesetzliche Vertreter" schreibe, um den VB zu berichtigen?
Gast

#13

02.02.2007, 14:07

Vornamen müssen sein, da sonst keine korrekte Zustellung möglich ist.
Notfalls: EMA-Anfrage
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blackcat
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#14

02.02.2007, 14:19

Vielen Dank!

Wirklich gut, auch mal einen GVZ hier zu haben...
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wifey
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#15

02.02.2007, 15:21

Viel Erfolg blackcat und :zustimm mit GV geht's doch viel besser!!
Viele Grüße

ich
Gast

#16

02.02.2007, 22:09

ich versteh nicht ganz, wie das mit dem beschluss gehen soll. der mb ist falsch zugestellt worden, der vb auch, folgedessen unterbleibt doch die richtige zustellung und die möglichkeit für die eltern dagegen widerspruch/einspruch einzulegen?!? ich frag mich halt, ob der mb/vb überhaupt als zugestellt angesehen werden darf? und ohne zustellung keine vollstreckung. kann mich da jemand aufklären?

das rechtsgeschäft ist ja nichtig. bei minderjährigen gilt das mit dem taschengeldparagraph und dass sie kein rechtsgeschäft abschließen dürfen, bei dem sie benachteiligt sind, keine verträge, keine kreditkarten... soweit ich informiert bin, hätte man sich bezüglich des alters mehr absichern müssen, z. b. vorlage des ausweises oder erlaubnis der eltern... wenn die eltern schlau sind, werden sie auch sicher dementsprechend agumentieren. das einzige, was man hier fordern kann ist schadensersatz. der steht einem zu.

...aber man soll ja nichts unversucht lassen ;)

eine heikle (aber sicher wirkungsvolle) sache wäre, die schuldnerin bzw. ihre eltern einmal freundlich anzuschreiben und die aussage, wenn sie bezahle, wäre alles in ordnung, ansonsten würde man strafanzeige wegen betrug stellen, sehr schön in watte zu verpacken auch ne möglichkeit. aber wie gesagt, dass wär heikl, weil einem schnell ne erpressung nachgesagt werden kann...
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wifey
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#17

03.02.2007, 10:36

ne, der Titel ist ja nicht zugestellt, da Schuldnerin minderjährig. Deshalb muss der Titel berichtigt werden und erneut zugestellt werden !

Ob das Rechtsgeschäft nichtig ist (wg. Taschengeld) können wir hier m. E. nicht beurteilen, da wir nicht wissen, wie hoch die Forderung ist (oder habe ich das überlesen?)

Die Absicherung ist auch - denke ich - eher schwierig. Sorry, ich wäre damals jederzeit problemlos an den Ausweis meiner Ma gekommen und hätte von dem ne Kopie verschicken können.
Viele Grüße

ich
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blackcat
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#18

05.02.2007, 10:04

Unsere Buchungen laufen telefonisch, daher erfragen wir neben der Bankverbindung auch das Geburtsdatum. Die Schuldnerin hat sich um fünf Jahre älter gemacht. Das können wir leider am Telefon nicht kontrollieren. Die Hauptforderung beträgt 237 Euro.
Wenn der GV jetzt feststellt, dass die Schuldnerin erst 16 Jahre alt ist, hätte das doch aber schon bei der Zustellung von MB und VB auffallen müssen, oder?

Vielleicht sollte ich eine Berichtigung des VB versuchen, was anderes bleibt mir nicht übrig!?
Mehr als ablehnen kann das Gericht ja nicht...
Renolinchen
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#19

09.06.2008, 09:59

Ich habe hier auch so einen Fall vorliegen - im Laufe der Vollstreckung hat der GVZ festgestellt, dass der Schuldner minderjährig ist und die Vollstreckung eingestellt, da weder Mahn- noch Vollstreckungsbescheid in gesetzlicher Form an die Eltern zugestellt wurden.

Wir haben dann die Namen der Erziehungsberechtigten ermittelt und beim AG Hagen die Berichtigung des VB´s beantragt. Nunmehr bekomme ich folgende Nachricht vom Gericht:

"...dem Antrag kann nicht entsprochen werden, da sich das Mahnverfahren gegen einen minderjährigen Antragsgegner richtet, ohne dass dessen gesetzlicher Vertreter angegeben wurde. Der minderjährige Antragsgegner ist gem. § 52 ZPO Prozessunfähig. Somit wurde dass Mahnverfahren unzulässigerweise durchgeführt, da eine Prozessvoraussetzung fehlte. Der VB ist auf der Grundlage des MB erlassen worden, welcher jedoch unwirksam war.

....der VB kann nicht nachträglich durch die Ergänzung Wirksamkeit erlangen."

Hat jemand eine Idee, was ich tun kann? M. E. müsste jetzt ein ganz neuer MB beantragt werden, oder? :(
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