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Re: Anrechnung vorgerichtliche Tätigkeit
Verfasst: 29.03.2010, 14:45
von JungerAnwalt
gkutes hat geschrieben:mal die Vorbemerkung 3 (4) lesen.
Gegenstandswert 860 Euro __ _
1,3 Geschäftsgebühr, gem. §§ 2, 13 RVG '04, Nr. 2300 VV RVG
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '04
Zwischensumme 1 101,40 Euro
1,0 Verfahrensgebühr, gem. §§ 2, 13 RVG '04, Nr. 3305 VV RVG
MINUS 0,65 Geschäftsgebühr, Vorbem. 3 VV RVG
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '04 20,00 Euro
Bzgl. der Pauschale komme ich aber auf was anders? Kann ich denn die Pauschale 2x berechnen?
Gegenstandswert 860 Euro __ _
1,3 Geschäftsgebühr, gem. §§ 2, 13 RVG '04, Nr. 2300 VV RVG 84,50 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '04 16,90 Euro
1,0 Verfahrensgebühr, gem. §§ 2, 13 RVG '04, Nr. 3305 VV RVG 65,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV-RVG '04 13,00 Euro
abzüglich 0,65 Geschäftsgebühr, Vorbem. 3 VV RVG 42,25 Euro
Zwischensumme 137,15 Euro
Umsatzsteuer (MwSt), Nr. 7008 VV-RVG '04 (19,00 %) 26,05 Euro
Endbetrag 163,20 Euro
Re: Anrechnung vorgerichtliche Tätigkeit
Verfasst: 29.03.2010, 14:52
von Re1108
Die AP mit 13,00 € stimmt so (wie unter #10 unten)
und ja, die kann man zweimal berechnen, weil diese bestehen bleiben.
Meines Erachtens ist deine Abrechnung jetzt richtig !
Re: Anrechnung vorgerichtliche Tätigkeit
Verfasst: 29.03.2010, 14:53
von Liesel
Hinzu kommen nur noch die GK für den MB.
Re: Anrechnung vorgerichtliche Tätigkeit
Verfasst: 29.03.2010, 14:55
von JungerAnwalt
Liesel hat geschrieben:Hinzu kommen nur noch die GK für den MB.
Die hatte ich die Mandantin zahlen lassen...
Re: Anrechnung vorgerichtliche Tätigkeit
Verfasst: 29.03.2010, 14:59
von Re1108
Der Vollständigkeit halber sollten die aber trotzdem mit in Rechnung, selbst wenn sie als "bereits bezahlt" wieder abgezogen werden ...
Re: Anrechnung vorgerichtliche Tätigkeit
Verfasst: 29.03.2010, 15:03
von gkutes
ich hatte die Zahlen vorhin nicht überprüft. Ging mir nur um die Anrechnung an sich. Das nachrechnen ist mir immer zu aufwendig
PS: GK, die Mdt direkt zahlt, kommen bei mir nicht in die Rechnung
Re: Anrechnung vorgerichtliche Tätigkeit
Verfasst: 29.03.2010, 15:30
von Re1108
JungerAnwalt hat geschrieben: Die hatte ich die Mandantin zahlen lassen...
Ich hatte das so verstanden, dass die Mandantin die als "Vorschuss" bezahlt hatte.
Wenn die direkt an das Gericht von der Mdtin bezahlt wurden, dann nehmen wir die natürlich auch nicht mit in die RN.
Re: Anrechnung vorgerichtliche Tätigkeit
Verfasst: 29.03.2010, 15:37
von icerose
@re1108: sorry, ich hatte dein GG nicht gesehen. So war das schon korrekt.
An alle: warum wollt ihr alle eine 0,65 VG anrechnen??? Heißt es nicht: " die Geschäftsgebühr wird zur Hälfte, maximal mit 0,75 angerechnet."
?????
Re: Anrechnung vorgerichtliche Tätigkeit
Verfasst: 29.03.2010, 15:46
von Re1108
[quote="icerose An alle: warum wollt ihr alle eine 0,65 VG anrechnen??? Heißt es nicht: " die Geschäftsgebühr wird zur Hälfte, maximal mit 0,75 angerechnet." ?????[/quote]
Wieso wollen alle eine 0,65 VG anrechnen?
Es steht doch überall GG o. Geschäftsgebühr ... (#3, #9, #10, #11)
Re: Anrechnung vorgerichtliche Tätigkeit
Verfasst: 29.03.2010, 15:47
von Adora Belle
Niemand will eine 0,65 VG anrechnen, sondern es wird die Hälfte der GG (also eine 0,65) auf die 1,0 VG angerechnet.