Fachdetekteikosten festsetzungsfähig?

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eva:-)
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#11

12.08.2010, 11:00

sorry aber wenn das Insoverfahren eröffnet worden ist bzw. anhängig ist, ist doch sowieso alles zu spät, da setz doch meines Erachtens keiner mehr was fest.
Anfrage beim Insovenzgericht nach Aktenzeichen und InsoVerwalter und dann Forderungsanmeldung mit allen titulierten und nicht titulierten Forderungen.
Lieber auf neuen Wegen stolpern, als auf alten Wegen stehen bleiben.
jenniver
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#12

12.08.2010, 11:03

Geht ja nicht, da Neugläubiger.
eva:-)
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#13

12.08.2010, 11:12

huch hatte ich überlesen.

Ist das mit dem Neugläubiger sicher?
Lieber auf neuen Wegen stolpern, als auf alten Wegen stehen bleiben.
eva:-)
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#14

12.08.2010, 11:17

von einigen Gericht wird auch die Meinung vertreten, dass das ursprünglich Prozessgericht für die Festsetzung der ZV-Kosten zuständig ist. Welches Gericht hat den dein Titel erlassen?
Lieber auf neuen Wegen stolpern, als auf alten Wegen stehen bleiben.
FreddyB

#15

12.08.2010, 11:56

Mir liegt ein VB vom AG Coburg vor.

Ja mit Neugläubiger ist sicher, hat auch InsoV so bestätigt.
jenniver
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#16

12.08.2010, 12:01

Da ja ein Gericht zuständig sein muss, würde ich beim nächsten Antrag noch schreiben: Sollte das angegangene Gericht nicht zuständig sein, wird die Abgabe an das zuständige Gericht beantragt und um eine entsprechende Mitteilung gebeten.
FreddyB

#17

12.08.2010, 14:15

Ja fürs nächste mal ist gut, áber jetzt?
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