Verfasst: 10.07.2009, 08:44
Ich wäre eher für das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht, müsste ein Antrag nach § 850 e Nr. 2 sein.
Der Gläubiger bzw. der DS nützen dir in der HInsicht nicht viel, wenn sie nicht mitspielen, bzw. der Meinung sind, dass alles richtig ist.
Das AG würde dir bei einem Antrag nach § 850 e Nr. 2 die exakten Beträge festsetzen.
Falsch berechnete Beträge gehen übrigens zu Lasten des Drittschuldners ...
Der Gläubiger bzw. der DS nützen dir in der HInsicht nicht viel, wenn sie nicht mitspielen, bzw. der Meinung sind, dass alles richtig ist.
Das AG würde dir bei einem Antrag nach § 850 e Nr. 2 die exakten Beträge festsetzen.
Falsch berechnete Beträge gehen übrigens zu Lasten des Drittschuldners ...