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Verfasst: 10.07.2009, 08:44
von butterflybabe
Ich wäre eher für das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht, müsste ein Antrag nach § 850 e Nr. 2 sein.

Der Gläubiger bzw. der DS nützen dir in der HInsicht nicht viel, wenn sie nicht mitspielen, bzw. der Meinung sind, dass alles richtig ist.

Das AG würde dir bei einem Antrag nach § 850 e Nr. 2 die exakten Beträge festsetzen.

Falsch berechnete Beträge gehen übrigens zu Lasten des Drittschuldners ...

Verfasst: 10.07.2009, 08:53
von Jasmin1982
Ja, das leuchtet mir auch schon eher ein. Also muss ich mir erstmal die Abtretung ansehen und dann über das Amtsgericht einen Antrag stellen. Schade habe mir so schön einfach gedacht, ich schreib den Arbeitgeber an und sage ihm, dass er das gar nicht darf :-)

Verfasst: 10.07.2009, 08:53
von butterflybabe
ch schreib den Arbeitgeber an und sage ihm, dass er das gar nicht darf Smilie
Steht dir natürlich auch frei, allerdings weiß ich nicht, wie der Arbeitgeber reagieren wird ...

Verfasst: 10.07.2009, 09:03
von Jasmin1982
Naja, mehr als sagen, dass das so einfach nciht geht, kann er ja nicht oder?