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Verfasst: 12.10.2007, 12:01
von Moppel
Wenn man eine solche Mietkaution pfändet, wann würde man da evtl. Geld bekommen?

Direkt oder erst nach Beendigung des Mietverhältnisses?

Verfasst: 12.10.2007, 13:02
von Moppel
:schieb

Verfasst: 24.10.2007, 17:50
von Gast
Moppel hat geschrieben:Wenn man eine solche Mietkaution pfändet, wann würde man da evtl. Geld bekommen?

Direkt oder erst nach Beendigung des Mietverhältnisses?
Ich würde sagen, dass die Mietkaution erst zur Auszahlung an den Gläubiger gelangen würde, wenn diese auch fällig zur Auszahlung an den Mieter bzw. Schuldner würde, d.h. nach Beendigung des Mietverhältnisses und vor allem nachdem auf Drittschuldnerseite / Vermieter keine anderweitigen Ansprüche auf die Mietkaution geltend gemacht werden.

Alles andere wäre Blödsinn und nicht im Sinne des Erfinders.

Verfasst: 24.10.2007, 17:58
von Kimmy
:zustimm Jan. Die Kaution kann erst ausgezahlt werden, wenn diese fällig ist.

Verfasst: 25.10.2007, 14:07
von Smilie
Also aus meiner Sicht: FA für Mietrecht und Hausverwaltung:

1. Die Kaution wird erst bei Fälligkeit ausgezahlt. In der Regel hat die Verwaltung bis zu 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses Zeit.

2. Die Sache mit den Schönheitsreparaturen: Nicht alle Klauseln in Mietverträgen sind nichtig!!! Der Vermieter kann aber in der Tat mit seinen Ansprüchen erst einmal mit der Kaution aufrechnen.

===> :twisted: aber hat schon mal jemand daran gedacht im PfÜB auch die Ansprüche des Mieters aus Heiz- und Betriebskostenabrechnungen zu pfänden???!!! Soll ja auch Leute geben, die ein Guthaben bei den Abrechnungen haben und das kann man dann pfänden.

Verfasst: 14.11.2007, 10:42
von Zonnie
Hier wird ja so n bisschen von Pfändung der Mietkaution abgeraten... Ich wollt nun nen Pfüb wegen Pfändung Steuererstattung und Konto rausschicken. Hab gedacht, da ja keine weiteren Kosten (außer Zustellung) dafür anfallen, pfände ich die Kaution trotzdem... Oder soll ich wirklich die Finger davon lassen? Mein Kopf sagt irgendwie "Tu es!" Mein Bauch sagt "Nein", da laut Vermögensverzeichnis die Miete von Freunden gezahlt wird, da is ja eher damit zu rechnen, dass die Freunde irgendwann nicht mehr zahlen und der Vermieter dann die Kaution aufrechnet und für uns wieder nichts bei rumkommt...

P.S. hat jemand nen Tipp wie ich in Berlin schnell nen Pfüb durchbekomme... Einmal hats 2 Monate gedauert und da hat der Rechtspfleger gesagt, dass wäre die gängige Bearbeitungszeit... Natürlich viel zu lange...

Verfasst: 14.11.2007, 11:01
von butterflybabe
Also Mietkaution würde ich, wenn ich mehrere DS habe, grundsätzlich immer mitpfänden. Wie du ja schon sagtest, Kosten fallen ja hier nicht noch extra an.
hat jemand nen Tipp wie ich in Berlin schnell nen Pfüb durchbekomme
Vielleicht mit einem vorläufigen Zahlungsverbot arbeiten und draufschreiben, dass der Pfüb eilt?

Verfasst: 14.11.2007, 11:24
von Zonnie
Gut vorl. Zahlungsverbot hatte ich auch schon dran gedacht. Danke

Verfasst: 22.11.2007, 09:15
von steffiwe81
Hallo, kann mir jemand helfen. Ich will die Mietkaution auch pfänden, weiß aber nicht genau, ob ich den Vemieter als Drittschuldner benennen muss oder eine Bank. Die Vermieter sind glaub ich verpflichtet ein Sparbuch oder -konto für die Mietkaution anzulegen, was dann verzinst wird. Mach ich da eine Kontopfändung?? Wenn ja, wie komme ich an das Sparbuch? Wie kann ich das dann pfänden? Ohne das Sparbuch wird mir ja das Guthaben nicht ausgezahlt (wie bei einer üblichen Konto-bzw. Sparbuchpfändung). In der Regel ist ja das Konto/Sparbuch auf den Namen des Schuldners angelegt, befindet sich jedoch beim Vermieter. Bin total ratlos.... Wer kann mir helfen???

Verfasst: 22.11.2007, 09:22
von petramaus
Hallo steffiwe81!
Drittschuldner ist soweit ich weiß, der Vermieter, nicht die Bank. Kaution ist meistens auf einem Sparbuch hinterlegt. Könntest ja die Herausgabe des Sparbuchs gleich mitpfänden.