hallo Stern. ja gefangenen geld steht dem schuldner zu. du kannst dieses pfänden. ich habe dies schon wenige male gemacht und hat auch geklappt. waren immer kleinere beträge. bin grad nit sicher ob es dem pfändungsfreibetrag gibt, m.E. aber nein, da dies in den drittschuldnererklärungen nie angesprochen wurde
drittschuldner ist die JVA vertr. durch den Direktor. lieben gruß