Schuldner im Gefängnis! kann GV wg e.V. ohne VA in dieJVA

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#11

12.10.2006, 22:50

hallo Stern. ja gefangenen geld steht dem schuldner zu. du kannst dieses pfänden. ich habe dies schon wenige male gemacht und hat auch geklappt. waren immer kleinere beträge. bin grad nit sicher ob es dem pfändungsfreibetrag gibt, m.E. aber nein, da dies in den drittschuldnererklärungen nie angesprochen wurde

drittschuldner ist die JVA vertr. durch den Direktor. lieben gruß
Antworten