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Re: unverständliche EMA

Verfasst: 29.11.2022, 11:41
von YojoHB
Könnte übrigens auch gut sein, dass die Rückmeldewohnung die Wohnung ist, in die der Angefragte nach einem JVA-Aufenthalt gezogen ist.
Sowas habe ich nämlich gerade ;-) das erklärt, warum die Wohnungen vor der Rückmeldewohnung nicht im Ausland sind :-)

Re: unverständliche EMA

Verfasst: 30.11.2022, 14:15
von Aus Alt mach Neu
FHW dürfte Früherer Hauptwohnsitz heißen.
Bei ZZW würde ich auf Zweitwohnsitz tippen. (Aber das ist nur geraten.)

Re: unverständliche EMA

Verfasst: 30.11.2022, 16:20
von Anahid
Ihr antwortet nicht wirklich auf eine Frage, die 14 Jahre alt ist, oder? :schock :augenreib :lolaway