Re: unverständliche EMA
Verfasst: 29.11.2022, 11:41
Könnte übrigens auch gut sein, dass die Rückmeldewohnung die Wohnung ist, in die der Angefragte nach einem JVA-Aufenthalt gezogen ist.
Sowas habe ich nämlich gerade das erklärt, warum die Wohnungen vor der Rückmeldewohnung nicht im Ausland sind
Sowas habe ich nämlich gerade das erklärt, warum die Wohnungen vor der Rückmeldewohnung nicht im Ausland sind