Online-Mahnverfahren - völlig hilflos...

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
StineP

#11

07.12.2008, 21:32

damit Chefe das unterschreibet und dann schicke ich dies unterschrieben

PPPPEEEEEEEERRRRRR Post
Eigentlich bekloppt. Aber das ist für diejenigen, die sich keine Signaturkarte anschaffen wollen...

Mit Signaturkarte ist das sooooooooooo simpel. Im Programm wie gehabt ausfüllen - drei Klicks, dann EGVP öffnen, signieren, absenden. Fertig.
rosa

#12

07.12.2008, 22:20

Mondschein, ich weiß genau was du meinst! total bescheuert! :)
Benutzeravatar
strange
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 277
Registriert: 07.07.2008, 22:40
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#13

07.01.2009, 09:35

ahhh und ich hab schon gedacht, das geht dann online gleich weg...

Also kann ich dann, wenn Cheffe sich weigert es zu unterschreiben noch mal neu und ändern, ohne dass das, was online eingetippt wurde auf irgendwelchen Wegen an ein Gericht zugestellt wird?
Benutzeravatar
puppa2402
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 810
Registriert: 30.04.2008, 12:14
Wohnort: Erkrath

#14

07.01.2009, 09:40

Ja, kannst Du. Es wird nichts online an das Gericht zugestellt.
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

Bild

Bild
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#15

07.01.2009, 09:45

Bescheuert sowas, ist doch genauso wie mit den alten Formularen... da war wieder jemand äußerst clever!
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
strange
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 277
Registriert: 07.07.2008, 22:40
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#16

07.01.2009, 09:50

na ich vermute mal, dass das auch nur ne übergangslösung is und sich noch mal ändern wird
Hotlines leben von Problemen und nicht von Lösungen.

Thomas Manegold
Morbus Dei
heidi1
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 08.01.2009, 10:35
Software: Andere
Wohnort: Dessau

#17

09.01.2009, 10:28

Bitte beim Barcodeverfahren beachten: nur "ordentliches Papier" und "ordentlichen" Drucker, sonst kann es passieren, daß der MB beim einscannen im zentralen Mahngericht falsch interpretiert wird.
_steffi_

#18

09.01.2009, 10:35

Was solln das heißen? wollen die 100erter Papier haben oder was?
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#19

09.01.2009, 10:41

* Benutzen Sie ausschließlich Standard-Druck/Kopier-Papier der Größe DIN A4 in weiß mit der Flächenmasse 80g/qm (DIN 6730).
* Benutzen Sie eine Druckereinstellung, die mit normaler Druckqualität arbeitet (kein Eco-, Entwurf- oder Optimaldruck)
* Achten Sie auf einen Ausdruck in 100% Größe (keine automatische Anpassung)
* Verwenden Sie keinen beidseitigen Druck!
* Verwenden Sie nur Adobe Reader ab Version 6.0 aufwärts (www.adobe.com)!
* Vermeiden Sie nach dem Ausdruck ein Verwischen der Druckfarbe!
* Verbinden Sie nach dem Ausdruck die Einzelseiten fest miteinander (Heften/Klammern)
* Vermeiden Sie Knicke oder Falze des ausgedruckten Barcodes bei Kuvertierung o.ä.!
* Senden Sie nur ein Exemplar des Antrages ein!
* Beachten Sie die weiteren Hinweise im Deckblatt des Ausdruckes!
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Refa-Susi

#20

09.01.2009, 17:14

Reicht es aus, wenn man nur ein Exemplar einreicht??? Ich hab immer zwei eingereicht.
Antworten