Wie beantrage ich den Mahnbescheid in folgender Sache???

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Pepsi
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#11

22.08.2006, 22:25

sorry, aber hast du mein Posting gelesen? ich hab dir doch alles beschrieben!!!

@Wifey: ja, aber sie MUSS angerechnet werden
Anton79
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#12

22.08.2006, 22:43

@Pepsi
hallo, so spät noch hier da? kommst auch nicht weg mit deinen gedanken oder? ich auch nicht! ;-)
bezieht sich denn dein posting nicht auf den fall wenn nicht ausdrücklich auf die hauptforderung bezahlt worden ist? bei mir ist es eindeutig. der gegner hat auf die hauptforderung bezahlt und somit sind nur die kosten noch offen und verzugszinsen.

meiner meiner nach erfolgt keine anrechnung und die 1,3 geb ist geltendzumachen, weil der gegenstand des aufforderungschreibens und der gegenstand des mB´s nicht identisch sind. bin aber absolut nicht sicher.

weiß nicht weiter.ist deine vorgehensweise in untengenannter mail auch so zu verstehen, dass so bei kompletter zahlung ausdrücklich auf die HF zu verfahren ist? beste grüße
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wifey
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#13

22.08.2006, 22:46

aber WARUM Pepsi? Ich versteh es nicht. Kannst Du mal bitte erklären, warum das sein MUSS ?
Viele Grüße

ich
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Pepsi
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#14

22.08.2006, 22:55

sorry anton, aber nur weil genau 900 bezahlt hat, würde ich nicht davon ausgehen.. 90 % aller Schuldner wissen doch gar nicht, dass sie es im Verw.zw angeben können und dadurch Geld sparen

@wifey: hm, aber Zinsen waren doch auch schon vorher geltend gemacht.. *grübel*
Anton79
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#15

22.08.2006, 22:58

@ pepsi. wir hatten den gegner nach der zahlung angeschrieben und mitgeitlet das er die hauptforderung bezahlt hat aber die unsrigen kosten nicht und die zinsen er meitne halt er zahlt nur die hauptforderung und die Kosten nicht! das sah er sozuagen nicht ein. deswegen ist es für mich eindeutig dass er einzig und alleine auf die HF bezahlt hat.

wat nu? doch 1,3 im MB geltend machen?
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wifey
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#16

22.08.2006, 23:15

Ich bleibe dabei: JA, 1,3 geltend machen

Und zwar bleibe ich soooo lange dabei, bis mir jemand erklärt hat, warum man das (angeblich) nicht darf.
ICH MÖCHTE ES DOCH NUR VERSTEHEN :-(

Wenn alles normal gelaufen wäre, hätte der Schuldner doch HFo + Zinsen + RA-Gebühren i. H. v. 1,3 zahlen müssen - oder????
Es wurde di HFo gezahlt ... was muss der Schuldner also noch zahlen ???
Viele Grüße

ich
Anton79
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#17

22.08.2006, 23:21

der schuldner muss noch zahlen Verzugszinsen seit unserer aufforderung vom März dieses jahres sowie mahnkosten v. 7,50 € die unserer mandantin entstanden sind sowie die 1,3 geschäftsgebühr. Gezahlt wurde eindeutig auf die Hauptforderung,

lieben gruß

@ wifey

hast du denn so einen fall schobn mal gehabt im mahnbescheid? hast du die 1,3 geb, durchbekommen?
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wifey
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#18

22.08.2006, 23:28

Sorry Anton, da kann ich gar nicht weiterhelfen - wie geschrieben, ich möchte es einfach nur verstehen.

Wenn ich MB beantrage, fallen keine RA-Gebühren an, da ich das ganze von der Rechtsabteilung aus für die Firma selber mache und kein Anwalt "drinhängt".
Genausowenig wie beim ZV, EV, PfÜB oder was es auch sonst noch gibt ....

Waren die Zinsen nicht von 2005 ?? (Oder habe ich das geträumt?) ... na ja, egal, da sind wir uns doch alle einig, dass er die zahlen muss :-)
Viele Grüße

ich
Anton79
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#19

22.08.2006, 23:32

ja stimmt , die zinsen waren aus 2005
Anton79
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#20

22.08.2006, 23:49

mich quält folgender Gedanke:

die zinsen waren aus 2005 und wurden nebenden 900 €gefordert. die zinsen sind ja nach zpo nebforderungen und unberücksichtigt zu lassen. wenn aber die HF begleihen wird und noch zinsen offen sind, werden die Zinsen zur Hauptforderung. somit gibt es eine hauptforderung an zinsen in höhe von ca. 100 €.

muss ich denn dann nicht doch noch die 1,3 geb. irgendwie anrechnen?

wenn es keine zinsen geben würde sondern nur die 1,3 geb. und die 900 € bezahlt sind, würde ich nichts anrechnen weil der gegenstand ein anderer ist.

aber wie ist es wenn die zinsen zur HF werden?
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