Pfändungsfreigrenze § 850 c ZPO
Guck noch mal ob die Ehefrau was verdient. Vielleicht kriegste die ja nach 850 c 4 rausgerechnet (ab Einkommen 345,00 EUR plus ca 20 %).
Hallo Gina,
danke für den Tipp, aber ich habe noch gar keinen Titel.
Es ging hier erst mal um die Überlegung, ob wir uns überhaupt um einen Titel kümmern sollten --> die Hauptforderung ist doch eher winzig.
danke für den Tipp, aber ich habe noch gar keinen Titel.
Es ging hier erst mal um die Überlegung, ob wir uns überhaupt um einen Titel kümmern sollten --> die Hauptforderung ist doch eher winzig.
Viele Grüße
ich
ich