Pfändungsfreigrenze § 850 c ZPO

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Gina

#11

20.08.2006, 07:54

Guck noch mal ob die Ehefrau was verdient. Vielleicht kriegste die ja nach 850 c 4 rausgerechnet (ab Einkommen 345,00 EUR plus ca 20 %).
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wifey
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#12

20.08.2006, 08:27

Hallo Gina,

danke für den Tipp, aber ich habe noch gar keinen Titel.
Es ging hier erst mal um die Überlegung, ob wir uns überhaupt um einen Titel kümmern sollten --> die Hauptforderung ist doch eher winzig.
Viele Grüße

ich
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