forderungskonto bei vollstreckungsbescheid

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rosa

#11

20.05.2008, 21:46

nd nehme das datum was ich auch selbst beim ausfüllen hingeschrieben
habe? oder das was ganz oben rechts als "datum des vb" steht?
das datum das du immer beim buchen in FK eingibst muss immer das datum sein ab wann die zinsen anfangen zu laufen nicht etwa von wann dein titel ist, DAS datum kannst du bei titelbezeichnung angeben, (VB des AG Mayen vom 01.01.2008 zu AZ :masdjkhdfjkhas) aber in das erste Kästchen beim einbuchen der hauptforderung kommt wie gesagt der zinsbeginn rein!
Jupp03/11

#12

20.05.2008, 21:51

Wenn ich Kosten des MV im Forderungskonto auch so einbuche, ist es vielleicht für die Azubis einfacher, diese Geschichte vernünftig nachzuvollziehen.
Was das mit penibel zu tun haben soll, versteh ich nicht. Das ist Ausbildung.
rosa

#13

20.05.2008, 21:53

ist es vielleicht für die Azubis einfacher, diese Geschichte vernünftig nachzuvollziehen.
das ist richtig .....
Gast

#14

21.05.2008, 14:00

.... jut hätten wir das auch geklärt. könnt ihr mir um himmelswillen den gefallen tun und einfach meine zahlen wieder holen und dahinter richtig oder falsch (dies dann mit kurzer begründung) schreiben? ich weiß bin prasslig.... aber das wäre sehr sehr hilfreich.

danke..
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*Birgit*
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#15

21.05.2008, 14:32

1. also, als erstes muss ich ja ohnehin den titel beim ra-micro anlegen. also
nehme ich da meine stinknormale hauptforderung ohne nebenforderungen
etc. und nehme das datum was ich auch selbst beim ausfüllen hingeschrieben
habe? oder das was ganz oben rechts als "datum des vb" steht?
Du schreibst im Forderungskonto bei HF nur den Betrag der HF, dann gibst Du das Datum an, ab wann die HF verzinst wurde (das ist das Datum, das Du schon beim MB-Antrag angegeben hast).
2. dann nehme ich meine festgesetzten kosten, also das was ich auch selbst
unten in der allerletzten zeile ausgefüllt habe. da auch wieder, mein blödes
problem mit dem datum...
Hier nimmst Du da Datum, ab wann die Kosten verzinst wurden, steht auf dem VB rechts unten.
3. ich nehme meine nebenforderungen wie mahnspesen, ema etc. und buche als
auslagen. hier auch wieder frage: welches datum?
Du kannst das Datum des VB nehmen. Dieses Datum ist nicht so wichtig, da diese Kosten nicht verzinst sind.
4. ich buche den zinsrückstand, als zinsrückstand (heißt bei ra-micro glaube
ausgerechnete zinsen, oder so, glaube ich... also wenn ich da im menü wählen
muss, hauptforderung, gutschrift o.ä...).
da muss ich nun wieder fragen: nehm ich da zinsen ab entstehung des anspruchs (quasi wenn mb wegen einer rechnung, das datum des verzugs?) und lasse die schon ausgerechneten also weg (wäre ja sonst doppelt...) oder nehme ich zinsen ab "datum vb" was ganz oben steht oder ab dem was ich selbst ganz unten rechts hingeschrieben habe wo ich den vb ausgefüllt habe?
Den Zinsrückstand brauchst Du net extra zu buchen, der müßte sich automatisch ergeben, wenn Du HF + festgesetzte Kosten verzinst hast. Schau Dir das Forderungskonto danach mal an, die Zinsen müssten drin stehen und auch weiterlaufen.
Viele Grüße Birgit
Gast

#16

21.05.2008, 20:30

vielen lieben dank. nu hab auch ich es geschnallt. ;)
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