Hallo, ich sitze hier mal wieder etwas ratlos vor einer Akte.
Unser Mdt. hat etwas an eine GbR geliefert und in Rechnung gestellt. GbR zahlt auch nach div. Mahnungen und Aufforderung durch uns nicht.
Vor Beantragung des MB haben wir herausbekommen, dass über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzantragsverfahren läuft. Nach Auskunft des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden für die GbR und den weiteren Gesellschafter keine Inso-Anträge gestellt.
Soll/Kann ich jetzt einen MB nur gegen den nicht-insolventen Schuldner und die GbR beantragen oder gar nur gegen den Gesellschafter? Was passiert, wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wird und ich habe einen MB/VB gegen den anderen Gesellschafter?
Verflixt viele Fragen, ich weiß, aber die Konstellation kannte ich noch nicht und bin jetzt unsicher.
MB gegen GbR - ein Gesellschafter in Inso
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Die Gesellschafter haften ja gesamtschuldnerisch, d.h. du kannst von jedem die volle Forderung verlangen, jedoch nur einmal (logisch ).
Meines Erachtens müsstest du auch nur gegen einen titulieren können. Du musst bei einer GbR ja sowieso beide persönlich nennen. Hast Du schon geprüft, ob eure Forderung vor oder nach Insolvenzeröffnung entstanden ist? Wenn sie nach ERöffnung entstanden wäre, kannst du auch gegen den InsO-GbR-ler titulieren lassen.
Meines Erachtens müsstest du auch nur gegen einen titulieren können. Du musst bei einer GbR ja sowieso beide persönlich nennen. Hast Du schon geprüft, ob eure Forderung vor oder nach Insolvenzeröffnung entstanden ist? Wenn sie nach ERöffnung entstanden wäre, kannst du auch gegen den InsO-GbR-ler titulieren lassen.
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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Trynnchylld das Verfahren ist noch nicht eröffnet.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hintert nicht daran, die Forderung gegen einen Schuldner titulieren zu lassen. Meist unterlassen es die Gläubiger aber aus Kostengründen. Wenn ich es richtig weiß, kostet ein Mahnbescheid gegen Gesamtschuldner nicht mehr, als wenn nur eine Person in Anspruch genommen wird. Deshalb MB gegen insolventen Gesellschafter beantragen. Wenn dann das Verfahren eröffnet woird, ruht eben das Verfahren gegen den einen Antragsgegner,
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hintert nicht daran, die Forderung gegen einen Schuldner titulieren zu lassen. Meist unterlassen es die Gläubiger aber aus Kostengründen. Wenn ich es richtig weiß, kostet ein Mahnbescheid gegen Gesamtschuldner nicht mehr, als wenn nur eine Person in Anspruch genommen wird. Deshalb MB gegen insolventen Gesellschafter beantragen. Wenn dann das Verfahren eröffnet woird, ruht eben das Verfahren gegen den einen Antragsgegner,
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Ah, richtig,hab ich überlesen... Insolvenzantragsverfahren
Lieber Gruß, Trynn
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