Insolvenz einer GmbH, gibt es hier besonderes zu beachten?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Gast

#1

04.06.2007, 19:02

Hallo,

ich bin neu hier wie zu erkennen ist! :D

suche ein konkretes Bsp für eine Insolvenz, was einfaches eine kostenaufstellung.

Insolvenzantrag

vorläufiger Insolvenzverwalter

Insolvenzverwater

Gläubigerausschus usw.

Weis nicht halt sowas in einer Tabelle um zu sehen ob die insolvenz angewiesen wird oder nicht bzw wie hoh die insolvenzkosten gesammt sind.

Kennt jemand so eine seite, oder hat irgendwer solche Info´s

Danke.. :)
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

04.06.2007, 19:08

:sorry da kann ich jetzt gar nicht weiterhelfen, trotzdem :welcome

Möchtest Du nicht noch kurz im Bereich Vorstellungen/Kontakte etwas über Dich erzählen? Wo arbeitest Du? Große/kleine Kanzlei ... oder ganz woanders?
Viele Grüße

ich
Gast

#3

04.06.2007, 19:20

Hi,
danke für das willkommen!! :)

Da komm ich leider nicht rein, ist mir leider nicht genehmigt!

Ich bin Studentin --> Logistik und Informationsmanagement, schreibe zurzeit was über das Thema Insolvenz und hab festgestellt (oder Glaube) das es nirgends ein einfaches Beispiel dazu gibt was die Kostenaufteilung betrift.

Kenne Mitlerweile viele § dazu, unter anderem Anteil der gerichtskosten, was der Verwalter % bekommt, aber wie lange es dauert, was für Kosten sonst noch anfallen, wie die Veröffentlichung und so sind irgendwie schwer herauszufiltern ebenso ist das Prob. Masse der Insolvenz nicht so wirklich klar für Mich.

Ich will nur nixhts vergessen, aber es scheint sehr schwer zu sein für jemanden der so nicht in dem Bereich abeitet oder jemanden der nixht gerade Mittendrin steckt. Verständlich?

LG :cry:
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#4

04.06.2007, 21:01

Hast Du hier: http://www.insolvenzrecht.info/das-insolvenzverfahren/ schon mal geguckt, ob Dir das weiterhilft?
Viele Grüße

ich
Autotextkönigin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 495
Registriert: 21.05.2007, 20:55
Wohnort: Hamburg

#5

04.06.2007, 21:35

Kurzfassung, es gibt jede Menge Ausnahmen:
Die Kosten des InsO-Verfahrens bei einer GmbH berechnen sich nach der verwerteten/eingezogenen Masse. Der vorläufige Verwalter erhält 25 % des Regelsatzes als Vergütung (ggf. Zu- und Abschläge) sowie seine Auslagen oder eine Pauschale erstattet. Der Insolvenzverwalter erhält seine Vergütung gem. § 11 InsVV. An Gerichtskosten entstehen die Verfahrenskosten (nach GW = Masse) sowie die Veröffentlichungskosten (keine Ahnung, wie sich die berechnen, sind aber meist nicht sooo hoch), ggf. Zustellkosten. Massekosten sind Kosten, die nach Insolvenzeröffnung (noch) entstanden sind. Typisches Beispiel hierfür: Miete/Restlöhne. Diese sind vor den "normalen" Gläubigerforderungen auszugleichen. Sind die Massekosten gedeckt, wird erst ein GmbH-Insolvenzverfahren eröffnet.
Am Ende des Verfahrens wird die Masse abzüglich Massekosten an die Ins.-Gläubiger verteilt. Dauer des Verfahrens? Zwischen 1-5 Jahren oder auch länger. Hängt davon ab, wieviel Ansprüche vom InsV eingezogen/durchgesetzt/ausgeklagt/ausvollstreckt werden müssen.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Gast

#6

05.06.2007, 17:45

Hi
danke für die Info.

Es gibt unterschiede in den Massekosten, hmnn ok.
Das bedeutet das die Gehälter / miete nach antrag der insolvenz also eher beglichen werden als die der sonstigen (alten) gläubiger? das muss also auch gesichert sein um den insolvenzantrag anzunehmen?
Gast

#7

05.06.2007, 18:50

Insolvenzmasse 1.000.000,00 € % Anteil


Insolvenzantrag 5.000,00 € 0,5
Insolvenzverfahren 25.000,00 € 2,5
Gehalt Insolvenzverwalter
bis 25.000 10.000,00 € 40
von..bis 50.000 6.250,00 € 25
von..bis 250.000 14.000,00 € 7
von..bis 500.000 7.500,00 € 3
von..bis 1.000.000 10.000,00 € 2
Gläubigerausschuss 20 Personen 15.000,00 € 50€ Std.
Auslagen Gericht 5.000,00 €
Auslagen Gläubigerausschuss 2.000,00 €
Aulagen Insolvenzverwalter 5.000,00 €

Summe: 104.750,00 €

kommt das so ungefähr hin?
Autotextkönigin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 495
Registriert: 21.05.2007, 20:55
Wohnort: Hamburg

#8

05.06.2007, 21:37

Ja, die Massekosten MÜSSEN gedeckt sein, sonst wird das Verfahren gar nicht erst eröffnet, sondern mangels Masse abgewiesen (bei einer GmbH, also Regelinsolvenzverfahren).
Bei der Berechnung selbst kann ich dir nur den folgenden Link geben. Die Zu- und Abschläge sind großes Geheimnis des Insolvenzverwalters (je nach Umfang des Verfahrens völlig unterschiedlich). Hier gibts aber was zum Zahlen einsetzen:
http://www.inso-rechtspfleger.de/inhalt ... smasse.xls (Achtung, Download einer XLS-Datei).
so daß man einen ungefähren Anhaltspunkt hat. Keine Ahnung, ob die Zahlen stimmen, kann ich nicht mal eben so ausrechnen, aber vlt. hilft die o.a. Liste weiter, ist nur ein grober Anhaltspunkt, oder? :D

Viel Spaß beim Rechnen :lol:
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Gast

#9

05.06.2007, 23:08

Hi,

vielen Dank, hab kurz voher das da unten gefunden, ist auch einew gute hilfe. Die Werte stimmen ungefähr, mir fehlte mur die ust und genauere Werte der (REgelsatz) Auslagen, die hab ich jetzt auch.

LG Siamese01

http://www.bgp-insol.de/index.php?optio ... lVerwalter
Benutzeravatar
Sandra86
Forenfachkraft
Beiträge: 186
Registriert: 20.09.2005, 15:28

#10

07.06.2007, 17:02

Hm, ich denke sowas kann man vielleicht am besten direkt in der Praxis erleben. Und wenn due infach mal in eine Kanzlei fragen gehst (Inso-Kanzlei) ob da mal jemand Zeit für dich hat?

Ich habe das auch mal gemacht, und hatte wirklich glück, dass ich eine nette Anwältin gefunden hab, die mir kostenlos alles mögliche erklärt hat und etc. :)
Antworten