Ratenzahlung trotz Insolvenzverfahren?

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StineP

#21

01.06.2007, 12:31

Vielleicht sollte mal jemand die Schuldner bisschen besser aufklären........

OT: Kaylie: wie kommt es, dass du als ReNO bei nem Insoverwalter arbeitest? Gibt es da überhaupt NOs?
Kaylie
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#22

01.06.2007, 12:37

Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin, die Anfechtungsabteilung ist da eingebettet, da arbeite ich und bearbeite den Anwaltskram der in den Verfahren so anfällt. HIer gibt es keine NOs in der Kanzlei, brauchen wir auch nicht. Grundstücke- und Wohnungsverkäufe der Schuldner, Anfechtung insolvenzspezifischer Ansprüche und Insolvenzberatung fallen in meinen Aufgabenbereich. Die Insolvenzsachbearbeiter hier sind auch alle ReNos und Anwälten unterstellt.
StineP

#23

01.06.2007, 13:06

Nee, ich meine nicht, dass IHr das braucht, aber du bist doch ReNo-Azubi.. Kannst du doch gar nicht sein, wenn du nicht auch Notariat mit drin hast
Kaylie
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#24

01.06.2007, 14:03

ich bin reno-azubi, das stimmt, muss die ausbildung aber nicht in meinem betrieb machen, es reicht völlig, wenn sich ein notar irgendwo bereit erklärt, mir irgendwann den notarteil näher zu bringen. in meinem ausbildungsvertrag ist festgehalten, bei welchem notar ich die notariatsausbildung machen werde
StineP

#25

01.06.2007, 14:12

Ja, sowas ist mir bekannt. Im dritten hat das meist zu erfolgen. Wusste nicht, in welchem Lehrjahr du bist.
Kaylie
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#26

01.06.2007, 14:44

Bin noch im zweiten, habe aber schon einen viel zu großen Verantwortungsbereich, macht aber dennoch viel Spaß.
StineP

#27

01.06.2007, 14:46

Besser zu großen (dann wissen die deine Arbeit wenigstens zu schätzen) als keinen Verantwortungsbereich (erinner mich an welche aus meiner Klasse, die durften im zweiten erstmals an die Rechner)
Gast

#28

03.06.2007, 16:16

Kaylie hat geschrieben:
Annile hat geschrieben:Psst... sowas darfste doch nicht verraten....

Wenn die Schuldnerin zahlt ist gut.... (ob nun unrecht oder nicht)

Wenns der InsoV rausbekommt soll ers anfechten....

Er wird es rausbekommen und es definitiv anfechten! Das sagt dir jemand, der beim Insolvenzverwalter in der Anfechtungsabteilung sitzt.
Na, dann muß wohl diejenige, die in der Anfechtungsabteilung sitzt, mal sagen, was sie genau meint. Die letzten Zahlungen vor InsOEröffnung müssen nach §§ 130, 131 InsO ggf. zurückgezahlt werden, wenn der IV anfechtet (IN-Verfahren) bzw. die Gläubiger den TH beauftragen, anzufechten (IK-Verfahren).

Aber darum ging es hier ja nicht. Hier war nach dem Sachverhalt gefragt, Schuldnerin zahlt auf Dauer raten, also trotz InsOEröffnung. Womit willste denn das ANFECHTEN??
Autotextkönigin
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#30

04.06.2007, 19:48

Hallo,
wir fechten dann gem. § 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO an. Damit sind die Zahlungen nach Insolvenzeröffnung anfechtbar.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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