Hallo,
ich habe da mal wieder eine Frage!
Ich wollte gerade einen Mahnbescheid erstellen und jetzt sagen die mir immer, dass der Name zu lang ist! was soll ich denn jetzt machen?
Ich kann ja schlecht nur die Hälfte des Namens angeben?!?
Danke
LG
Firmirung des Schuldners zu lang!!!
- katuscha
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Man kann aber gewisse Dinge abkürzen, wie z. B. gesellschaft = ges.
Da wir den Namen nicht genau kennen, können wir dir leider schlecht sagen, was gekürzt werden kann. Schau doch mal, ob die Firma sich auf dem Briefbogen oder im Internet selber irgendwo abkürzt.
Da wir den Namen nicht genau kennen, können wir dir leider schlecht sagen, was gekürzt werden kann. Schau doch mal, ob die Firma sich auf dem Briefbogen oder im Internet selber irgendwo abkürzt.
- Trynnchylld
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Zur Not würd ich beim Mahngericht anrufen und fragen, wie Du das handhaben kannst.
Lieber Gruß, Trynn
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Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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- LuzZi
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Na ja, ich denke, gegen die Abkürzung haftungsbeschr. spricht nichts, aber ob das reicht, keine Ahnung. ![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Stell doch mal die gesamte Bezeichnung inkl. Namen (Müller, Meyer, Schulze, du weißt schon) rein und wir gucken mal.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Stell doch mal die gesamte Bezeichnung inkl. Namen (Müller, Meyer, Schulze, du weißt schon) rein und wir gucken mal.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- Trynnchylld
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Kannst Du noch Leerzeichen rauslassen? So lang kommt mir das jetzt gar net vor...
Lieber Gruß, Trynn
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- LuzZi
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Hmm, find das jetzt auch nicht wirklich lang.
Verstehe aber auch nicht, warum man haftungsbeschränkt nicht abkürzen sollte?!? Man kann ja nun trotzdem unstreitig erkennen, was haftungsbeschr. heißen soll.![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Verstehe aber auch nicht, warum man haftungsbeschränkt nicht abkürzen sollte?!? Man kann ja nun trotzdem unstreitig erkennen, was haftungsbeschr. heißen soll.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
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