Firmirung des Schuldners zu lang!!!

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Bina87
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#1

22.07.2010, 13:48

Hallo,

ich habe da mal wieder eine Frage!
Ich wollte gerade einen Mahnbescheid erstellen und jetzt sagen die mir immer, dass der Name zu lang ist! was soll ich denn jetzt machen?
Ich kann ja schlecht nur die Hälfte des Namens angeben?!?

Danke

LG
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katuscha
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#2

22.07.2010, 14:01

Man kann aber gewisse Dinge abkürzen, wie z. B. gesellschaft = ges.

Da wir den Namen nicht genau kennen, können wir dir leider schlecht sagen, was gekürzt werden kann. Schau doch mal, ob die Firma sich auf dem Briefbogen oder im Internet selber irgendwo abkürzt.
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Trynnchylld
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#3

22.07.2010, 14:14

Zur Not würd ich beim Mahngericht anrufen und fragen, wie Du das handhaben kannst.
Lieber Gruß, Trynn

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#4

22.07.2010, 15:14

Alles was ich abkürzen kann habe ich abgekürzt, es sei denn man darf den zusatz "haftungsbeschränkt" abkürzen
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LuzZi
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#5

22.07.2010, 15:23

Na ja, ich denke, gegen die Abkürzung haftungsbeschr. spricht nichts, aber ob das reicht, keine Ahnung. :wink:

Stell doch mal die gesamte Bezeichnung inkl. Namen (Müller, Meyer, Schulze, du weißt schon) rein und wir gucken mal.
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#6

22.07.2010, 16:15

MB Müller UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Ich habe im Internet mehrere Seiten gesehen, auf denen steht, dass man haftungsbeschränkt nicht abkürzen darf :(
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Trynnchylld
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#7

22.07.2010, 16:25

Kannst Du noch Leerzeichen rauslassen? So lang kommt mir das jetzt gar net vor...
Lieber Gruß, Trynn

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#8

22.07.2010, 16:28

Hmm, find das jetzt auch nicht wirklich lang.

Verstehe aber auch nicht, warum man haftungsbeschränkt nicht abkürzen sollte?!? Man kann ja nun trotzdem unstreitig erkennen, was haftungsbeschr. heißen soll. :roll:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
gkutes

#9

22.07.2010, 16:46

wie erstellst du den überhaupt? über eurer programm?
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#10

23.07.2010, 08:43

ja über phantasy, und anstatt müller ist der richtige name etwas länger ich rufe nachher gleich mal bei gericht an :thx
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