Räumungs- + ZV Auftrag

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
katjes2009
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 01.03.2009, 12:06
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: München

#1

20.07.2010, 08:59

Einen schönen guten Morgen wünsche ich :D
Ich brüte hier gerade über einem ZV- und Räumungsauftrag. Ich bin mir grad mit den Gebühren nicht sicher. Für die Räumung hab ich ja einen Gegenstandswert –rückständige Miete. Für den ZV-Auftrag würde ich –rückständige Miete + 12 x Nettokaltmiete nehmen. Sehe ich das Ganze als einen Auftrag, nehme also nur eine Gebühr oder rechne ich den ZV und Räumungsauftrag separat ab? Danke für eure Mühe
Benutzeravatar
Adelia
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1322
Registriert: 14.07.2010, 10:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#2

20.07.2010, 09:03

es ist ein Auftrag und wir nehmen immer 12xNettokaltmiete + rückständige Mieten + z.B. wenn de noch hast festgesetzte Kosten oder GVZKosten u. ä.

und daraus eine 0,3 VG nach 3309 VV RVG
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#3

20.07.2010, 10:27

Machen wir auch so.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Benutzeravatar
Trynnchylld
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 547
Registriert: 29.03.2010, 10:04
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA Win 2000

#4

20.07.2010, 13:38

Wir auch.
Lieber Gruß, Trynn

______________________________

- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
Antworten