Gegner nimmt Widerspruch zurück und will Raten zahlen

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katuscha
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#1

19.07.2010, 14:36

Hallo,

ich weiß gerade nicht, wie es jetzt hier weitergeht, daher frage ich Euch:

Wir haben MB beantragt, dagegen hat der Gegner Widerspruch eingelegt. Dann sind wir ins streitige Verfahren gegangen und haben eine Anspruchsbegründung gefertigt. Diese hat der Gegner zur Klageerwiderung erhalten und mich dann angerufen:

- er möchte gerne die Sache erledigen, aber kann dies nur durch Ratenzahlung
- beim Gericht wurde ihm gesagt, dass er das nur mit uns klären kann
- ich bin mit einer Ratenzahlung einverstanden
- er überweist sofort eine Raten (ich habe gesagt, dass er dadurch seinen guten Willen zeigt :mrgreen: )
- er nimmt den Widerspruch zurück

Ich würde ihm jetzt ein Schreiben schicken, dass wir mit einer Ratenzahlung einverstanden sind.

Wie muss ich jetzt weiter vorgehen? Wie bekomme ich die bereits gezahlten Gerichtskosten? Muss ich dem Gericht gegenüber irgendetwas erklären? Allerdings habe ich ja auch noch keinen rechtskräftigen Titel?

Entschuldigt, aber so einen Fall hatte ich noch nicht.

Danke und viele Grüße!!!!
Ernie

#2

19.07.2010, 14:39

Da Du ja bereits den Anspruch begründet hast, müsste der Gegner entweder den Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurücknehmen oder aber die Forderung gegenüber dem Streitgericht anerkennen.
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Yvi_882
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#3

19.07.2010, 14:39

Hallo,

ich finde, dass gegen den Schuldner ein Anerkenntnisurteil ergehen soll. Er soll dem Gericht mitteilen, dass er den Anspruch anerkennt. Ihr könnt ebenfalls ein Anerkenntnisurteil beim Gericht beantragen, damit ihr einen Titel gegen ihn habt, falls er mit der Ratenzahlung aussetzt.
Gleichfalls würde ich einen KFA gegen den Schuldner beantragen, damit dieser die Gerichtskosten etc. ebenfalls zu tragen hat.
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misspinky1984
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#4

19.07.2010, 14:44

Ich würde auch sagen, dass der Gegner den Anspruch anerkennen sollte.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Trynnchylld
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#5

19.07.2010, 15:19

Mein ich auch. Mit dem Angebot von Ratenzahlungen hat er die Forderung schon anerkannt. Wenn er sich weigert, dies auch gegenüber dem Gericht mitzuteilen, kann man sich darauf stützen, dass eine Ratenzahlung einem Anerkenntnis gleichkommt , §... sorry, hab ich auswendig grad net da, steht aber auch irgendwo oder im Kommentar.

Wenn dann das Anerkenntnisurteil vorliegt folgt ja auch meist die Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten und dann würde ich die Kostenfestsetzung gegen ihn betreiben. Mit dem Anerkenntnis kriegst du ja auch zwei Gerichtsgebühren automatisch zurück, d.h. ist auf jeden Fall billiger für den Schuldner.
Lieber Gruß, Trynn

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katuscha
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#6

19.07.2010, 16:07

Ich kann den Schuldner telefonisch leider nicht erreichen, um ihm zu sagen, dass er die Forderung anerkennen soll. Falls er sein Schreiben heute schon an das Gericht schickt, dass er den Widerspruch zurücknimmt, ohne dass er mein Schreiben erhalten hat, in dem ich ihn bitte die Forderung anzuerkennen, wird das Gericht dies dann als Rücknahme oder als Anerkenntnis werten.

Kann ich dem zuvorkommen und jetzt ein Fax an das Gericht schicken, dass die Widerspruchsrücknahme des Beklagten als Anerkenntnis gewertet werden soll? (Leider habe ich den entsprechenden § noch nicht gefunden). Oder kann ich unter Bezugnahme auf das Telefonat mit dem Beklagten und der vereinbarten Ratenzahlung ein Anerkenntnisurteil beantragen?
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Kasimir1603
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#7

19.07.2010, 17:26

Ich würde ein Fax ans Gericht schreiben und "anregen" ein AU zu erlassen. Das Gericht wird diesen Antrag mit Sicherheit zur STN an den Gegner senden. Zeitgleich würde ich versuchen, den Gegner weiter zu erreichen und ihm eine kOpie des SS ans Gericht zK übersenden mit dem Hinweis, er möge dem Antrag zustimmen, insbesondere in Hinblick auf die GK-rückerstattung und somit geringere Kosten.
Ciao Kasi

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katuscha
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#8

19.07.2010, 17:31

Okay, dann schicke ich morgen früh gleich das Fax raus.

Wenn jetzt das Gericht kein AU erlässt, sondern einen Widerspruch annimmt, dann muss ich ja eigentlich einen VB beantragen, oder?
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Kasimir1603
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#9

19.07.2010, 17:32

Ja
Ciao Kasi

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#10

19.07.2010, 17:33

:thx
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