fehlende Rechtsmittelbelehrung Eil!!

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lucy1510
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#1

14.07.2010, 11:17

Wir haben in einer Familiensache - Umgangsrecht - einen Endbeschluss erhalten ohne Rechtsmittelbelehrung. Selbst ein Hinweis an das Gericht ist nicht beantwortet worden.

Frage: Gilt die Berechnung der normalen Rechtsmittelfrist - Beschwerde? Fristablauf wäre dann heute. Daher bitte ich um schnellstmögliche Hilfe.

Vielen vielen Dank
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#2

14.07.2010, 11:37

Lt. Zöller § 39 Rn. 17 führt eine fehlende Belehrung nicht dazu, dass die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels nicht zu laufen beginnt.

Leider ...
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Curry
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#3

14.07.2010, 12:00

Sehe ich genauso. Ihr müsst als Anwaltskanzlei die Frist kennen und euch daran halten. Ihr könnt euch nicht darauf berufen, dass die Belehrung fehlt.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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lucy1510
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#4

14.07.2010, 12:23

Ja vielen Dank. Ihr habt mir sehr geholfen :thx
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