Ratenzahlung trotz Insolvenzverfahren?
§§ 294, 295 sind Obliegenheiten im Restschuldbefreiungsverfahren (WVP), die lt. BGH-Rechtsprechung nicht im Insolvenzverfahren gelten.advocatus diaboli hat geschrieben:Ganz genau, siehe §§ 294 II, 295 I Nr. 4 InsO, 283c, 283d StGB.
Außerdem ist eine Gläubigerbegünstigung nur dann gegeben, wenn von dem, was allen Gläubigern zusteht (= das pfändbare Vermögen), einer mehr bekommt als die anderen. Wenn aber jemand darüber hinaus etwas aus dem Pfandfreien erhält, was niemand zusteht, so stellt dies keine Gläubigerbegünstigung dar.
Für § 283c StGB gilt das Gleiche.
Für § 283d muss man nur aufmerksam lesen:
Und? Gehört das Pfandfreie zur Masse?....Bestandteile des Vermögens eines anderen, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, mit dessen Einwilligung oder zu dessen Gunsten beiseite schafft
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
Dennoch finde ich BINIs Entscheidung die beste. Mutmaßlich weiß die Schuldnerin gar nicht, was Sie sagt und tut und hält es ohnehin nicht durch.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 495
- Registriert: 21.05.2007, 20:55
- Wohnort: Hamburg
Häh??? Wir lesen bitte § 130 InsO, die Zahlung ist anfechtbar, egal ob aus pfändungsfreiem Vermögen. Die Schuldnerin ist im gerade erst eröffneten Insolvenzverfahren.Außerdem ist eine Gläubigerbegünstigung nur dann gegeben, wenn von dem, was allen Gläubigern zusteht (= das pfändbare Vermögen), einer mehr bekommt als die anderen. Wenn aber jemand darüber hinaus etwas aus dem Pfandfreien erhält, was niemand zusteht, so stellt dies keine Gläubigerbegünstigung dar.
Die netten Gläubiger werden weiter bezahlt und die bösen kriegen nix, haha.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 26
- Registriert: 05.01.2006, 19:45
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Potsdam
Annile hat geschrieben:Psst... sowas darfste doch nicht verraten....
Wenn die Schuldnerin zahlt ist gut.... (ob nun unrecht oder nicht)
Wenns der InsoV rausbekommt soll ers anfechten....
Er wird es rausbekommen und es definitiv anfechten! Das sagt dir jemand, der beim Insolvenzverwalter in der Anfechtungsabteilung sitzt. Einem guten Insolvenzverwalter entgeht soetwas nicht, es gibt allerdings auch Verwalter, die sich nicht viel um die Anfechtungssachen kümmern, bei kleineren IK-Verfahren ist das nicht ganz so dramatisch.
Würden wir uns als Kanzlei nicht auch widrig verhalten? Das das durch die Schuldnerin verboten ist, Zahlungen zu leisten, ist uns klar. Wir haben Kenntnis darüber.
Ich würde das auf alle Fälle ablehen, wenn ein Schuldner mir so etwas anbieten würde!
Ich würde das auf alle Fälle ablehen, wenn ein Schuldner mir so etwas anbieten würde!
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 26
- Registriert: 05.01.2006, 19:45
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Potsdam
Also mal abgesehen davon, dass das ihr Problem ist, wenn ihr dadurch Gläubigerbenachteiligung unterstellt und ihr die Restschuldbefreiung versagt wird, dürfte für euch da nicht so das Problem entstehen. Außer, dass das angefochten wird und ihr die Forderung dann zur Tabelle anmelden müsst. Also macht es am besten gleich so, meldet die Forderung zur Insolvenztabelle an, ob ihr was bekommt, bleibt abzuwarten, wird sicherlich nicht so sein. Wenn die Zahlung angefochten wird, müsst ihr die Summe eh zurückzahlen und eure Forderung anmelden, es läuft so oder so auf das Gleiche hinaus.
Richtig.....Bärchen hat geschrieben:Würden wir uns als Kanzlei nicht auch widrig verhalten? Das das durch die Schuldnerin verboten ist, Zahlungen zu leisten, ist uns klar. Wir haben Kenntnis darüber.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 26
- Registriert: 05.01.2006, 19:45
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Potsdam
LOL, wie es der Zufall so will, habe ich soeben eine Sache auf den Tisch bekommen, eine Schuldnerin hat RA-Honorar bezahlt, das ziehe ich mal eben schnell wieder ein. Also Anwälte anschreiben und auffordern, zurück zu zahlen und ihre Forderung zur Tabelle anzumelden.