Habe heute Morgen eine Akte auf den Tisch bekommen. Wollen für Mandant einen Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehen (Privatperson) durchsetzen. Chefin will Mahnbescheid machen, ich sollte die Zinsen ausrechnen. Bin eben zu ihr und meinte, dass ich 5 %-Punkte auf BZS rechen werde, da zog sie die Augenbraue hoch. War wohl nicht ganz richtig. Weiß aber gar nicht, was ich beachten muss, deswegen weiß ich auch gar nicht, welchen Suchbegriff ich eingeben soll.
Habt ihr einen Tipp? Was muss ich denn noch beachten? Die Rückzahlung ist schon seit einem Jahr fällig. Ich stehe da total auf dem Schlauch und bin dankbar für jede Hilfe!
Zinsen bei Darlehen
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn sich weder etwas anderes aus dem Darlehensvertrag ergibt noch aus der Kündigung desselben, würde ich die 5 Prozentpunkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszins nehmen. Wüßte nicht, was daran verkehrt sein soll.
LEBE DEN MOMENT
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Wir haben leider keine schriftliche Vereinbarung, es ist mündlich gewesen.
Habe eben nochmal in der Akte geblättert, unser Mandant hat das eigene Konto in der Höhe des Darlehens belastet und musste offensichtlich Dispzinsen für das eigene Konto bezahlen. Im GEsprächsvermerk mit M steht auch, Schuldner wolle sämtliche Nachteile begleichen.
ist das vielleicht gemeint? Muss ich denn die Dispozinsen dazu rechnen? Wie soll ich das denn bitte machen, das ist doch was anderes als die 5 %Punkte über BZs, oder?
Habe eben nochmal in der Akte geblättert, unser Mandant hat das eigene Konto in der Höhe des Darlehens belastet und musste offensichtlich Dispzinsen für das eigene Konto bezahlen. Im GEsprächsvermerk mit M steht auch, Schuldner wolle sämtliche Nachteile begleichen.
ist das vielleicht gemeint? Muss ich denn die Dispozinsen dazu rechnen? Wie soll ich das denn bitte machen, das ist doch was anderes als die 5 %Punkte über BZs, oder?