Aufforderung Auskehr Fremdgeld

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Julianchen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 27.01.2010, 10:49
Software: RA-Micro

#1

07.06.2010, 14:19

Hallo ReFas,

ich habe mal eine Fachfrage. Ich soll einen Rechtsanwalt auffordern, seinem früheren, jetzt unseren Mandanten, nicht ausgekehrtes Fremdgeld auszuzahlen.

Wie läuft das in dem Fall mit der Verzinsung? Laut BRAO ist Fremdgeld unverzüglich (3 Tage?) auszugekehren. Damit habe ich ja eigentlich schon eine Frist. Ist der Schuldner damit schon in Verzug und ich kann Zinsen ab dem 4. Tag verlangen oder muss ich ihn erst in Verzug setzen? Gesondert aufgefordert wurde er nicht.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

09.06.2010, 09:04

Hmm gute Frage. Fremdgeld muss unverzüglich ausgekehrt werden, da bedarf es ja eigentlich auch keiner Erinnerung oder Mahnung. Wie das mit den Verzugszinsen aussieht weiß ich leider nicht. Ich würde ggf. noch einmal auffordern mit kurzer Fristsetzung. Seit wann hat der RA. denn das Fremdgeld?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Antworten