Hallo zusammen,
unsere Mandantin ist eine GbR und hat drei Gesellschafter. Einer davon ist der geschäftsführende Gesellschafter. Muss ich jetzt alle drei Gesellschafter auflisten oder nur den geschäftsführenden Gesellschafter?
Steh grad auf dem Schlauch!
Mandantin GbR
Wo liegt denn das Problem, alle drei zu benennen??? Also ich führe immer alle auf - weiß aber nicht, ob das ein MUSS ist... Vermutlich reicht sogar der geschäftsführende Gesellschafter... Bei "nur" drei Namen würde ich mir aber nicht so den Kopf zerbrechen...
Liebe Grüße,
romex
romex
- Carmenzita
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@romex:
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Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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Nirgendwo liegt da ein Problem. Es war nur eine Frage der Richtigkeit. Wenn auch alle drei benannt werden können, ist dies ja okay.romex hat geschrieben:Wo liegt denn das Problem, alle drei zu benennen??? Also ich führe immer alle auf - weiß aber nicht, ob das ein MUSS ist... Vermutlich reicht sogar der geschäftsführende Gesellschafter... Bei "nur" drei Namen würde ich mir aber nicht so den Kopf zerbrechen...
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern