wir haben einen Mandanten sehr zu spät Widerspruch gegen den MB eingelegt hat und somit wurde dieser als Einspruch gegen VB gewertet, das Verfahren wurde ans Prozessgericht abgegeben und es wird nunmehr streitig verhandelt, Termin ist auch bereits bestimmt worden.
Nun will die Gegenseite zwischenzeitlich die Vollstreckung aus dem VB betreiben und hat den GVZ beauftragt und ich soll nun erreichen, dass das ZV-Verfahren eingestellt wird bis das Prozessgericht die Angelegenheit entschieden hat.
Stimmt's, dass der Antrag auf Einstellung an das Prozessgericht gestellt wird? Und wie begründe ich dies am besten? Und vorallem wird die ZV nicht erst gegen Sicherheitsleistung eingestellt...? So richtig weiß ich des nämlich net (...sonst sind wir immer die Gläubiger
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Vielleicht kann mir da ja einer weiter helfen - wäre nett, mein Chef ist mir de leider keine Hilfe
Danke schon mal....
Blinzli