teilweise Zahlung auf Mahnbescheid

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die tine
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#1

26.04.2010, 18:12

hallo ihr lieben
ich habe folgendes problem:

es wurde am 23.2. der mb erlassen. am 24.2. erfolgte eine teilweise zahlung durch den schuldner. dann hat er widerspruch eingelegt.
offen sind jetzt lediglich noch die mahngebühren, auf die wir verzichten würden.

nun meine eigentliche frage, rein theoretisch müsste ich jetzt die gk zahlen, damit das verfahren an das streitige gericht abgegeben wird. sind aber eben mal 50 € die der mandant nicht locker zu sitzen hat. zumal es, da wir ja von den mahngebühren absehen würden, nur noch um die kosten für das mahnverfahren geht.

müssen wir trotzdem die gk zahlen und dann den rechtsstreit in der hauptsache für erledigt erklären oder was muss man tun? kann man die gerichtskosten irgendwie umgehen? geht ja nur noch um eine entscheidung über die kosten

HILFE
cjdenver
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#2

26.04.2010, 19:43

du kannst natürlich ganz einfach garnichts tun, insofern der schuldner nicht schon die abgabe ans streitgericht beantragt hat (das dürfen nämlich sowohl schuldner als auch antragsteller). damit der aber nicht in ein paar jahren auf die idee kommt, das doch noch zu machen (insbesondere nach verjährung), solltet ihr von ihm eine bestätigung unterschreiben lassen, so nach dem motto:

wir akzeptieren die bereits geleisteten zahlungen als vollumfängliche zahlung für die mahnsache und erklären die sache für erledigt. im gegenzug erklärt (der schuldner), dass er keinen antrag nach § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO stellen wird.

damit beruht die sache auf sich und ihr müsst keine restlichen gerichtsgebühren zahlen.
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
die tine
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#3

26.04.2010, 19:51

???
problem ist ja, dass wir im augenblick auf den kosten für das mahnverfahren sitzen. die wollen wir ja auch wieder haben.
der schuldner hat nur die hauptforderung bezahlt, die kosten will er nicht zahlen. hat jedenfalls nicht auf das schreiben reagiert.

deswegen ja die problematik bzw frage, ob man beim gericht (welches?) antrag auf kostenfestsetzung stellen und die hauptsache für erledigt erklären kann und in dem fall die frage, muss man noch die gerichtskosten fürs streitige einzahlen?
cjdenver
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#4

26.04.2010, 20:21

achso jetzt seh ich das erst richtig, sorry fürs missverständnis...

ich glaub nicht dass ihr die kosten des mahnverfahrens festsetzen lassen könnt, wenn da einem mahnbescheid widersprochen wurde. dann bleibt euch nichts anderes übrig als die restlichen gebühren einzuzahlen, die klage in der hauptsache zurückzunehmen und wegen der mahnkosten weiterzuverhandeln. aber vielleicht hilft auch nochmal ein eindrückliches schreiben an den schuldner, was dann an kosten auf ihn zukommen würde...? ;)
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