Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Kathrin
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#1
15.04.2010, 10:58
Hi,
bin mal wieder bissl gestresst und komm net drauf... Hab ne Forderung wo Rücklastschriftgebühren angefallen sind... Die buche ich im FoKo doch als Nebenforderung ein, oder?
Danke schonmal... weiß, blöde Frage, aber als Frage an den Chef ist es mir zu peinlich!
LG Kathrin
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Linda*
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#2
15.04.2010, 11:06
Ja, ganz einfach als NF anlegen (wenn die Rücklastschriftgebühren nicht die HF sind)