Habe diese wohl nicht beachtet und habe bei einem Wert von 1.016,- die 0,65 Gebühr also anrechenbare Gebühr genommen, also 55,25 €. Nunmehr habe ich eine Monierung erhalten wo drin steht:
"Der angegebene anrechenbare Teil der Geschgeb. aus vorgerichtl. Tätigkeit nach Nr. 2300/2302 (MInderungsbetrag) erscheint in Relation zum gerichtl. Streitwert zu niedrig......
Der Rechtspfleger war ziemlich patzig. Er wäre nicht für unsere Gebühren zuständig und er hätte keine Lust mehr, alles 1000x mal zu erklären *blabla*. Hätte ich nunmehr die 1,3 Geb + 0,3 Geb zusammen ziehen müssen und davon die Hälfte oder wie läuft das ab?
Wäre Dankbar für Antworten
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)