Hi Leute,
hab hier ne Mandantin, die unsere Rechnung nicht zahlen will. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid ist beantragt und sogar der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist schon durch.
Als Drittschuldner haben wir das Klinikum genannt und wollten aus Honoraransprüchen pfänden lassen. Jetzt hat uns allerdings das Klinikum mitgeteilt, dass sie den PfüB nicht anerkennen, weil diese Frau im Klinikum freiberuflich tätig und keine Beschäftigte im Klinikum ist.
Wie muss ich jetzt weiter verfahren? Ich weiß mittlerweile, dass sie die Einnahmen von der AOK, den Ersatzkassen, aus Privatabrechnungen und aus der Hebammengemeinschaft bezieht.
Kann ich davon irgendwas pfänden?
Bin irgendwie ratlos und hab den ganzen Tag schon nach ner Lösung geschaut, aber irgendwie nix gscheits gefunden. Vielleicht bin ich auch einfach nur zu blöd.
Danke.
Dringende Frage zum Pfüb!!!
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 147
- Registriert: 11.02.2007, 14:23
- Beruf: ReFa (zu meiner Zeit noch RA-FA)
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Frensdorf
- Kontaktdaten:
Was hast du denn im PfÜB angekreuzt? Ansprüche aus Arbeitseinkommen?
Ich würde mir den gepfändeten Anspruch nochmal genau ansehen, dann die zuständige Abteilung des Klinikums anrufen und nachfragen, was denn (also welcher Anspruch) deren Meinung nach hätte gepfändet werden müssen. Diesen Ansprüch würde ich dann auch (abgewandelt) in einen PfÜB gegen eine Krankenkasse rein schreiben.
Hast du vielleicht irgendwie ne Möglichkeit, an die Kontodaten ran zu kommen? Bei Freiberuflern hilft es oft, mit der EV zu drohen (-> Eintrag in Schufa).
LG
Anna
Ich würde mir den gepfändeten Anspruch nochmal genau ansehen, dann die zuständige Abteilung des Klinikums anrufen und nachfragen, was denn (also welcher Anspruch) deren Meinung nach hätte gepfändet werden müssen. Diesen Ansprüch würde ich dann auch (abgewandelt) in einen PfÜB gegen eine Krankenkasse rein schreiben.
Hast du vielleicht irgendwie ne Möglichkeit, an die Kontodaten ran zu kommen? Bei Freiberuflern hilft es oft, mit der EV zu drohen (-> Eintrag in Schufa).
LG
Anna
Ja! Aber kein Arbeitseinkommen. Ich muss mal eben in einer alten Akte nachgucken... *gucknach*Sunny hat geschrieben:Ich weiß mittlerweile, dass sie die Einnahmen von der AOK, den Ersatzkassen, aus Privatabrechnungen und aus der Hebammengemeinschaft bezieht. Kann ich davon irgendwas pfänden?
Hm, hatte gedacht, dass der Fall so ähnlich war, leider nein. Vielleicht solltest du mal beim Gericht wegen eines Anspruchstextes nachfragen. Man kann das pfänden, das weiß ich, aber mit welchem Anspruchstext, da bin ich überfragt
Danke ihr lieben. Da muss ich heut gleich mal schauen, das ich an die Kontodaten ran komm.
@Bärchen: Mir war auch so, als wenn ich die pfänden könnte, aber ich hab auch nirgends was gefunden, was ich als Anspruch rein nehmen könnte.
@Bärchen: Mir war auch so, als wenn ich die pfänden könnte, aber ich hab auch nirgends was gefunden, was ich als Anspruch rein nehmen könnte.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Dann ruf mal beim Vollstreckungsgericht an und frag. In der hiesigen Akte habe ich damals auch angerufen, damit auch alles 100 %ig glatt geht.
- Annile
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 732
- Registriert: 14.02.2006, 19:44
- Wohnort: Nähe Frankfurt am Main
Wir hatten das auch mal und haben die Ansprüche gegen die Krankenkassen gepfändet.
Ich würde den jetztigen Pfüb - Pfüb sein lassen und einen neuen beantragen gegen alle Krankenkassen
Ich würde den jetztigen Pfüb - Pfüb sein lassen und einen neuen beantragen gegen alle Krankenkassen
Es Annile :hurra