Zwangsvollstreckung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#1

10.05.2007, 11:17

Hallo,
ich heiße Silvia und habe mich heute hier zum ersten Mal angemeldet. Ich finde es toll, wenn man sich gegenseitig bei verschiedenen Themen helfen kann.
Ich habe hier nämlich auch schon zwei Fragen an euch:

1.
Ich habe in einer Sache den Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Schuldner hat die Durchsuchung seiner Wohnung verweigert. Nun haben wir mittels eines Antrages einen Durchsuchungsbeschluss vorliegen.
Ich soll nun einen neuen ZV-Auftrag mit diesem Beschluss erteilen.
Meiner Meinung nach entstehen die RA-Gebühren nicht noch einmal, aber wie ist es mit den Gerichtsvollzieherkosten. Ich benutze RA-Micro und möchte die Gebühren und Kosten dann auch direkt buchen?

2.
In dieser Sache gibt es zwei Schuldner. Ich soll aber nur gegen einen den ZV-Auftrag erstellen. Sollen die eventuell entstehenden Gebühren und Kosten dann nur für den einen Schuldner gebucht werden o. für beide, obwohl wir nur einen ZVA erteilt haben?
Wer kann mir helfen?
Janin

#2

10.05.2007, 11:19

Also erst einmal herzlich willkommen

1. RA-Gebühren entstehen hier keine. Warum willst Du GV-Kosten gleich buchen? Du weißt doch garnicht wie hoch diese sind. Ansonsten gibst Du es beim Verhaftungsauftrag bei GV-Kosten ein (1. Seite, wo Angaben zum Schuldner, Gericht, Gebühren etc.) sind. Programm schlägt mir meines Wissens auch die GV-Kosten vor, wenn Du das angeklickt hast.

2. Wenn Du ZV nur gegen einen Schuldner einleitest, bucht RA-Micro auch automatisch diese Kosten nur für diesen Schuldner. Ist dann mit einem * versehen.
Gast

#3

10.05.2007, 11:22

Hallo und herlich willkommen in unserer Runde.

Zu Deiner ersten Frage:
An Deiner Stelle würde ich lediglich einen Folgeantrag stellen. D.h. schick die Unterlagen an den GVZ und teile ihm nett und freundlich mit, daß er seinen Job machen soll.

Zu Deiner zweiten Frage:
Zunächst ist wohl zu klären, ob es sich dabei um Gesamtschuldner handelt. RA-Micro macht es genauso, wie Janin oben geschrieben hat, aber die Kosten sind natürlich trotzdem von beiden zu tragen, da ja ggf. Gesamtschuldnerhaftung vorliegt.

Viel Spaß noch :D
Preußi
Andreas

#4

10.05.2007, 11:29

:schieb in den ZV-Bereich.

Der Bereich "Support und Hilfe" ist nur für technische Fragen zum Forum ansich gedacht :wink:

PS:
Bitte stelle dich doch im entsprechenden Forenbereich kurz vor, ist so üblich :wink:

:thx
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#6

10.05.2007, 11:34

Ich stimme Preußi ebenfalls zu!
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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