Bin deswegen eben mal davon ausgegangen, dass es sich um einen "echten" PfüB handelt, mit allem drum und dran.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Es gibt wirklich die Möglichkeit, Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss getrennt zu beantragen. Theoretisch...Anna-Lena hat geschrieben:Ich kenne keinen UNECHTEN PfÜB, und von einer Trennung Pfändungsbeschluss - und - Überweisungsbeschluss habe ich auch noch nichts gehört ;D
Vielleicht war ja von Annile eher ein vorläufiges Zahlungsverbot gemeint.