Hallo Leute,
habe zwei kleine Fragen zum Mahnverfahren mit Barcode unter online-mahnantrag.de
a)
wenn man außergerichtliche Kosten nach 2300 hat, kann man dort in dieses feld nur die reine "nackte" geschäftsgebühr reinehmen, oder ist der gesamte (brutto) betrag also auch telefonpauschale und MWST aufzuführen, quasi die Kostenrechnung die der Schuldner bekommen hat, weil er im Verzug war nach §§ 286,288 bgb
b)
Für diese Kosten nach 2300 berechnet ihr da Zinsen? wenn ja ab welchem Zeitpunkt denn? Mit dem Schreiben (außergerichtlich RA) wurde der SChuldner zur Zahlung bis Termin X aufgefordert.
er war vorher schon vom Gläubiger aufgefordert worden unter Setzung einer Frist.
Für die HF ist einen Tag nach Ende dieser Frist die Zinsforderung ja am Laufen... wann aber für die RA gebühren ?
oder ist eine Verzinsung da nicht möglich ?
Danke!
LG
PM
Frage zu Online Mahnverfahren (Barcode)
- Ciara
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a) dort wird das eingetragen, was du ihn Rechnung gestellt hast
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- Vorzimmerkeule
- Daueraktenbearbeiter(in)
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Wenn Du Zinsen auf die Gebühren geltend machen möchtest, dann musst Du die RA-Gebühren als eigenständige Hauptforderung (Katalog-Nr.: 24 - meine ich -) geltend machen. Zum Zinsbeginn solltest Du mal ins Aufforderungsschreiben gucken, ab wann er in Verzug war.
In dem Falle sollstest Du dann aber nicht die Gebühren unter a) eintragen!!!
In dem Falle sollstest Du dann aber nicht die Gebühren unter a) eintragen!!!
Liebe Grüße, Manu
- nephele
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Ich nehme die Gebühren immer als Nebenforderung mit rein und berechne dadrauf Zinsen. Gab es noch nie Probleme mit
Oder steht ich grad auf der Leitung?
Oder steht ich grad auf der Leitung?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
- sunshine24
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Also, wenn man komplett den Antrag durchgeht, kommt irgendwann eine Seite, auf der man u. a. Portokosten, Mahnkosten etc eingeben kann. Da ziemlich weit unten kommt doch dann m. E. die RA-Gebühren fürs Außergerichtliche. Da trag ich dann immer die Kosten ein, so wie es unten drunter erklärt wird. Weiß jetzt nicht mehr genau. Dann mach ich da glaub ich noch irgendwo einen Haken, dass die verzinst werden sollen ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Gruftie
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Ich stimme Ciara, Nephele und Sunshine zu.
Die Zinsen auf die RA-Gebühren würde ich genauso nehmen wie für die Hauptforderung...also einen Tag nach Fristablauf.
Eine eigenständige Hauptforderung ist es m.E. nicht, da die RA-Gebühren ja dann auch den Streitwert erhöhen würden...
Die Zinsen auf die RA-Gebühren würde ich genauso nehmen wie für die Hauptforderung...also einen Tag nach Fristablauf.
Eine eigenständige Hauptforderung ist es m.E. nicht, da die RA-Gebühren ja dann auch den Streitwert erhöhen würden...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Hallo liebe Forum teilnehmer )
danke für eure Antworten...
also zu b) kann ich feststellen, dass Zinsen ab gesetztem Termin des Gläubigers.
zu a)
hm, also Gesamtrechnugnsbetrag? oder nur den reinen Wert aus 2300 ohne 7002 und MWST... ????????????
Danke!
PM
danke für eure Antworten...
also zu b) kann ich feststellen, dass Zinsen ab gesetztem Termin des Gläubigers.
zu a)
hm, also Gesamtrechnugnsbetrag? oder nur den reinen Wert aus 2300 ohne 7002 und MWST... ????????????
Danke!
PM
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- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 293
- Registriert: 10.12.2006, 18:53
- Beruf: ReFa
- Software: AnNoText
- Wohnort: Stuttgart
Mein Chef hat erst heute zu mir gesagt, dass man jetzt die Nr. 2300 ja voll ohne Anrechnung o. ä. geltend machen kann (§ 15a) und er sie deshalb als eigene Hauptforderung haben will.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 350
- Registriert: 11.08.2007, 11:10
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Kontaktdaten:
Hey Leute...
ich versuche mich gerade das erstemal an diesem online Mahnantrag...
und ich nehme an, dass ich kläglich scheitern werden, ohne eure Hilfe...
hier liegt mein Problem:
Auslagen/Nebenforderungen
Auslagen des Antragstellers
Vordruck/Porto:
Sonstige Auslagen:
Sonstige Auslagen Bezeichnung:
Andere Nebenforderungen
Mahnkosten:
Auskunftskosten:
Bankrücklastkosten:
Inkassokosten:
Anwaltsvergütung für vorger. Tätigkeit: 229,30 EUR hier habe ich nur die reine Gebühr und die 7002 eingegeben, also ohne MwSt, wenn ich den vollen Rechnungsbetrag eingebe, so wie er im Aufforderungsschreiben steht, kommt folgender Text kommt:
Warnung: Die angegebene Anwaltsvergütung für vorgerichtlicher Tätigkeit erscheint überhöht. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Angaben hinsichtlich eines evtl. vorhandenen vorgerichtlichen Streitwerts und hinsichtlich des Umfangs und Schwierigkeit der vorgerichtlichen Tätigkeit oder reduzieren Sie den geltend gemachten Betrag entsprechend.
Gegenstandswert der vorger. Tätigkeit: 2.006,05 EUR
Auf die Verfahr.gebühr ist anzurechnen: 104,65 EUR
Bitte sagt mir was ich machen soll, bzw. was richtig ist...
Ich hoffe, dass mir jemand ganz schnell antworten kann....
ich versuche mich gerade das erstemal an diesem online Mahnantrag...
und ich nehme an, dass ich kläglich scheitern werden, ohne eure Hilfe...
hier liegt mein Problem:
Auslagen/Nebenforderungen
Auslagen des Antragstellers
Vordruck/Porto:
Sonstige Auslagen:
Sonstige Auslagen Bezeichnung:
Andere Nebenforderungen
Mahnkosten:
Auskunftskosten:
Bankrücklastkosten:
Inkassokosten:
Anwaltsvergütung für vorger. Tätigkeit: 229,30 EUR hier habe ich nur die reine Gebühr und die 7002 eingegeben, also ohne MwSt, wenn ich den vollen Rechnungsbetrag eingebe, so wie er im Aufforderungsschreiben steht, kommt folgender Text kommt:
Warnung: Die angegebene Anwaltsvergütung für vorgerichtlicher Tätigkeit erscheint überhöht. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Angaben hinsichtlich eines evtl. vorhandenen vorgerichtlichen Streitwerts und hinsichtlich des Umfangs und Schwierigkeit der vorgerichtlichen Tätigkeit oder reduzieren Sie den geltend gemachten Betrag entsprechend.
Gegenstandswert der vorger. Tätigkeit: 2.006,05 EUR
Auf die Verfahr.gebühr ist anzurechnen: 104,65 EUR
Bitte sagt mir was ich machen soll, bzw. was richtig ist...
Ich hoffe, dass mir jemand ganz schnell antworten kann....